Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit,
- der fachlichen Eignung und
- Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung im Inland.
Die Geltungsdauer beträgt für Genehmigungen
- im Linienverkehr grundsätzlich höchstens 10 Jahre; hiervon kann die Genehmigungsbehörde in gesetzlich bestimmten Fällen Ausnahmen machen;
- für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen höchstens 10 Jahre;
- für den sonstigen Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) höchstens 5 Jahre.