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Wohnsitz Änderung

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verfahrensablauf

Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.

Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.

Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben 
  • bei ausländischen Personen Pass / ID-Card / Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
  • das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
    • schriftliche Vollmacht / Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
  •  Personen, die nicht selbst erscheinen können:
    • Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Ummeldeformular + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
  • ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Welche Fristen muss ich beachten?

Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.

Was sollte ich noch wissen?

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:

  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Energieversorger
  • Zeitung
  • Telefon
  • Banken
  • Versicherungen
  • Post
Bemerkungen

Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.

Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 34/36 - StadtbüroStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-1801
    Telefax: 06421 201-1828
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Terminsprechzeiten:
    Montag 8-17 Uhr
    Dienstag 8-13 Uhr
    Donnerstag 13-18 Uhr

    Offene Sprechzeiten:
    Mittwoch 8-13 Uhr
    Freitag 7:30-12 Uhr

    Telefonzeiten:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Mittwoch 14-16 Uhr

    Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

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