CORONA AKTUELL / Stand: 13.04.2021
In allen Gebäuden der Stadtverwaltung gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske).
Wir behalten uns vor, Bürger*innen ohne diese Masken bzw. mit Krankheitssymptomen den Zugang zum Gebäude zu verwehren.
Das Stadtbüro ist werktags telefonisch von 8 bis 12 Uhr zu erreichen unter 06421/201- 1801.
Folgende Unterlagen werden für die Vorsprache benötigt:
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis
- bei ausländischen Personen Pass/ ID-Card/ Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
- das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung (nicht der Mietvertrag)
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Standardinformation (unabhängig von der Coronaaktualität)
Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.
Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.