„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.“ (Einleitung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, S. 1)
Marburger Aktionspläne zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Foto: Universitätsstadt Marburg, Laura Griese © Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt MarburgDie Universitätsstadt Marburg setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Marburg gleiche Chancen haben – unabhängig von ihrem Geschlecht oder von ihrer individuellen Lebenslage. Unsere Verantwortung, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu fördern und bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen, haben wir mit der Unterzeichnung der EU-Charta 2014 bekräftigt.
Die EU-Charta ist die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Sie benennt gleichstellungspolitische Grundsätze und Ziele, für die sich Kommunen in ihren Aufgabenbereichen einsetzen können. Ziel ist, dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Alltag der Menschen ankommen.
Die Universitätsstadt Marburg setzt die EU-Charta mit eigenen Aktionsplänen um, die auf Marburg zugeschnitten sind. Die Aktionspläne wurden federführend vom Gleichberechtigungsreferat und unter breiter Beteiligung von Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung erarbeitet.
Hier erfahren Sie mehr über die EU-Charta und wie sie in Marburg umgesetzt wird.
Aktuell:
Gleichberechtigung zum lebendigen Alltag machen: Zweiter Marburger Aktionsplan für die EU-Charta
© Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt MarburgMit dem Zweiten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta will die Universitätsstadt Marburg die Gleichberechtigung in den unterschiedlichen Bereichen des Alltagslebens weiter stärken. Dies will sie mit insgesamt 32 Maßnahmen in 10 Schwerpunkten erreichen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und Kontinuität knüpft der Zweite Marburger Aktionsplan an Maßnahmen und Schwerpunkte aus dem Ersten Aktionsplan an:
- Weiterbearbeitet werden beispielsweise die Schwerpunkte den Haushalt fair-teilen und Stadt als Arbeitgeberin.
- Aus Maßnahmen des Ersten Marburger Aktionsplans für die EU-Charta wurden Schwerpunkte und weitere Maßnahmen abgeleitet, zum Beispiel zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder zur Unterstützung von alleinerziehenden Menschen.
- Abgerundet wird der Zweite Aktionsplan für die EU-Charta durch neue Schwerpunkte, die gesetzliche Vorschriften aufgreifen. Deshalb wurde die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit Februar 2018 in Deutschland verbindlich gilt, als ein neuer Schwerpunkt aufgenommen.
Der Zweite Aktionsplan für die EU-Charta verfolgt das Ziel weiter, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Marburg spürbar zu verbessern und bestehende Benachteiligungen weiter abzubauen. Dies soll durch eine Mischung an Maßnahmen erfolgen,
… die sich an die Marburger Stadtbevölkerung im Allgemeinen richten und geschlechtersensibel umgesetzt werden,
… die sich an bestimmte Zielgruppen – Frauen oder Männer, Mädchen oder Jungen – richten und dabei Mehrfachdiskriminierungen beachten,
… die besonderen Lebenslagen oder Benachteiligungen in den Blick nehmen, die eine besondere Unterstützung von betroffenen Personen erfordern.
Der Zweite Marburger Aktionsplan hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Er wird von September 2019 bis August 2021 umgesetzt.
Schwerpunkte des Zweiten Marburger Aktionsplans
© Pixabay License © Pixabay LicenseHaushalt fair-teilen (sog. Gender Budgeting) berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern im öffentlichen Haushalt, indem es Einnahmen und Ausgaben einer Kommune genau analysiert und – gegebenenfalls – neu strukturiert. Grundlage ist der Amsterdamer Vertrag von 1999, der die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern auf allen Ebenen einzubeziehen (sog. Gender Mainstreaming).
Als haushaltspolitisches Instrument verfolgt „Den Haushalt fair-teilen“ das übergeordnete Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter über die Planung, Steuerung und Evaluation des öffentlichen Haushalts zu erreichen.
Im Ersten Aktionsplan für die EU-Charta wurde der Ansatz „Den Haushalt fair-teilen“ testweise in den Fachdiensten Kultur und Sport der Universitätsstadt Marburg eingeführt. Der Ansatz des fairen Haushalts soll in Planung, Umsetzung und Auswertung weiter umgesetzt werden.
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© Pixabay License © Pixabay LicenseMit der EU-Charta verpflichtet sich die Kommune, sich im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen sowie ihre Bedürfnisse und Interessen umfassend zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch, bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben abzubauen. Dies betrifft auch den Bereich der Unternehmensgründungen, in dem Frauen bislang unterrepräsentiert sind.
© Pixabay © PixabayGesundheit ist in einem ganzheitlichen Sinne mehr als die Abwesenheit von Krankheit, sondern umfasst auch Lebensumstände, die krankmachen oder gesund erhalten können. Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass es teilweise große Unterschiede darin gibt, wie Frauen und Männer mit Krankheit oder Gesunderhaltung umgehen. Mittlerweile ist auch bekannt, dass Geschlechter-Stereotype die Behandlungsmethoden von Ärzt*innen beeinflussen und manche Medikamente unterschiedlich auf Frauen oder Männer wirken. Geschlechterspezifische Aspekte in der Medizin waren bereits im Ersten Aktionsplan für die EU-Charta Gegenstand einer Maßnahme. Die Arbeit dazu soll nun fortgeführt werden.
In Marburg leben viele Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe. Daher sind im Falle eines Pflege- oder Unterstützungsbedarfs auch kultursensible Ansätze notwendig, zu denen Information und Austausch geboten werden.
Um die Gleichberechtigung der Geschlechter und die freie individuelle Persönlichkeitsentfaltung jenseits von einengenden Geschlechterrollenbildern zu stärken, ist eine geschlechtssensible Pädagogik notwendig. Für eine Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen müssen sowohl Weiblichkeit als auch Männlichkeit reflektiert werden. Dazu bedarf es ergänzender Ansätze in der Mädchenarbeit und Jungenarbeit.
© Pixabay License © Pixabay LicenseIm Zuge der Umsetzung des Ersten Aktionsplans für die EU-Charta ist deutlich geworden, dass die gendersensible Jungenarbeit in Marburg weiter ausgebaut und verstetigt werden muss. Dies soll durch weitere Fachveranstaltungen, Netzwerkarbeit und die Förderung von einschlägigen Projekten in der Jungenarbeit geschehen, die auch inklusive Angebote und spezifische Angebote für Jungen und junge Männer in besonderen Lebenslagen umfassen.
Frauen sind anders und häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer. Studien zufolge erlebt jede dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens sexualisierte Gewalt. Daher gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Staaten dazu, alle Frauen umfassend und wirksam vor geschlechtsspezifischer und vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Frauen dient oft dazu, geschlechterspezifische Machtverhältnisse aufrechtzuerhalten. Daher ist ihre wirksame Bekämpfung notwendig, um die volle Gleichberechtigung der Geschlechter zu erreichen.
© Pixabay License © Pixabay LicenseSeit dem 1. Februar 2018 gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland als Bundesgesetz. Damit sind ihre Forderungen und Vorgaben auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Gemeinden durch geeignete Maßnahmen und Aktivitäten umzusetzen. Diese sollen geschlechter-bewusst über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen aufklären und Handlungsmöglichkeiten von Frauen (und Männern) erweitern. Dabei sind die Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen wie geflüchteten oder migrierten Frauen oder Frauen mit Beeinträchtigung, die aufgrund ihrer Lebenslage häufiger von Gewalt betroffen sind, besonders zu berücksichtigen.
Mit der Unterzeichnung der EU-Charta verpflichtet sich die Universitätsstadt Marburg dazu, Benachteiligungen abzubauen sowie betroffene Gruppen von Benachteiligungen und Diskriminierungen besonders zu unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Alleinerziehende Menschen sind aufgrund ihrer Lebenssituation häufig besonderen Belastungen ausgesetzt und haben mitunter begrenzte Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Teilweise erfahren sie auch strukturelle Benachteiligungen, z. B. bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung.
Als Teil des Ersten Aktionsplans für die EU-Charta wurden alleinerziehende Menschen in Marburg zu ihrer Lebenssituation und Gesundheit befragt. Diese Bedarfserhebung ist Grundlage für ein Programm zur Förderung der Gesundheitskompetenz von alleinerziehenden Menschen. Um den Zugang zu preiswertem Wohnraum zu verbessern, sollen Wohnformen für alleinerziehende Menschen in Marburg entwickelt und nach Möglichkeit in zukünftige Bauvorhaben eingebracht werden.
Grafik Flyer Frauen in die Politik © Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt MarburgPolitische Beteiligungsmöglichkeiten sind wichtig für die Demokratie innerhalb der Kommune. Für alle Personen muss die Möglichkeit gewährleistet sein, gesellschaftliche Prozesse in der Kommune mitzugestalten, sei es über politische Ämter, Vereinsarbeit, Ehrenamt oder Bürger*innenbeteiligung.
Die verschiedenen politischen Beteiligungsmöglichkeiten stehen formal allen Menschen offen. Gleichzeitig sind manche Gruppen jedoch weniger gut repräsentiert. Andere nutzen ihre politischen Beteiligungsmöglichkeiten wenig. Zum Beispiel sind Frauen in der Politik und in politischen Gremien nach wie vor weniger vertreten als Männer. Oder ausländische Menschen in Marburg beteiligten sich in den letzten Jahren wenig an den Wahlen des Ausländerbeirates, der ihre Interessen in der Kommunalpolitik vertritt.
Ziel dieses Schwerpunktes ist es daher, die stärkere Beteiligung von Frauen in politischen Ämtern und Gremien oder zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern. Darüber soll langfristig eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern in der Politik erreicht werden. Außerdem soll die politische Beteiligung von ausländischen Menschen in Marburg erhöht werden. Schließlich soll der informierte öffentliche Austausch über feministische und queere Themen gestärkt werden.
Als Arbeitgeberin für mehr als 1.200 Beschäftigte erkennt die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern an. Sie fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Beschäftigung. Dies beinhaltet auch Arbeitsbedingungen zu bieten, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz garantieren. Schließlich wirkt die Stadtverwaltung in ihrem Personalmanagement weiter darauf hin, die vielfältige Zusammensetzung der Marburger Stadtbevölkerung auch im Personal der Stadtverwaltung abzubilden.
© Pexels © PexelsWissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen auf mehrfache Weise von Benachteiligungen und Diskriminierung betroffen sind: Sie erfahren ungleiche und unfaire Behandlung, weil sie Frauen oder Mädchen sind und weil sie eine Beeinträchtigung haben. Auch sind Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen in besonderer Weise von Gewalt betroffen. Daher ist es notwendig, die Schnittstelle von Geschlecht und Behinderung besonders in den Blick zu nehmen, um Benachteiligungen abzubauen. Ziel ist es, Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen in ihren Selbstbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Durch den Ausbau von bedarfsgerechten Angeboten, z. B. Freizeit- und Beratungsangebote, soll Mädchen und Frauen die Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden.
© Pixabay License © Pixabay LicenseWer Angehörige zuhause pflegt, steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber: Wie lässt sich die Pflege mit der eigenen Erwerbstätigkeit vereinbaren? Wie passt alles unter einen Hut, ohne dabei überfordert zu sein? Was genau pflegende Angehörige in Marburg an Unterstützung und Entlastung brauchen, erfragten das städtische Pflegebüro und das Gleichberechtigungsreferat in einer gemeinsamen Umfrage, die Teil des Ersten Aktionsplans für die EU-Charta war. Auf Grundlage der Umfrageergebnisse wurden Maßnahmen entwickelt, die auf die Unterstützung und Entlastung von pflegende Angehörigen und auf die Information von Unternehmen zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf abzielen.
Den Zweiten Marburger Aktionsplan mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie unter DOWNLOADS.
Zweiter Marburger Aktionsplan EU-Charta beschlossen
© Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt MarburgPolitik, medizinische Versorgung, Berufsleben und Wohnungssuche, Prävention von Gewalt gegen Frauen und Selbstbehauptung für Männer mit Behinderung: Gleichstellung ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das viele Bereiche des täglichen Lebens betrifft. Die Stadt Marburg hat im zweiten Marburger Aktionsplan zur EU-Charta für Gleichstellung zehn Themenfelder herausgearbeitet, in denen in den nächsten zwei Jahren (2017-2019) die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf kommunaler Ebene verstärkt erreicht werden soll.
Ende August 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung den zweiten Aktionsplan beschlossen. Diesen finden Sie unter Downloads. Zur Meldung gelangen Sie hier Konkret, realistisch und zielgerichtet Geschlechtergerechtigkeit erreichen
Erster Marburger Aktionsplan zur EU-Charta – In 41 Schritten die Gleichberechtigung vor Ort weiter stärken
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat den Ersten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta am 31. März 2017 einstimmig verabschiedet. Den Aktionsplan hat das Gleichberechtigungsreferat zusammen mit vielen Beteiligten aus Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft erstellt.
Der Erste Aktionsplan umfasste 6 Schwerpunkte mit insgesamt 41 Maßnahmen (s. unten). Besonders beachtete wurden die Lebenslagen und Bedarfe von Menschen mit Migrationsgeschichte, von Alleinerziehenden und von Menschen mit Behinderungen, um weiteren Benachteiligungen vorzubeugen. Der Aktionsplan wurde von April 2017 bis März 2019 umgesetzt.
Schwerpunkte des Ersten Marburger Aktionsplans:
Formal haben alle Bürgerinnen und Bürger Marburgs die Möglichkeit, sich in verschiedenen Formaten am Stadtleben politisch zu beteiligen. In der Praxis wird dies jedoch durch Machtunterschiede zwischen gesellschaftlichen Gruppen verhindert, wobei vor allem das Geschlecht eine große Rolle spielt. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Beteiligungsformen zu entwickeln, die Frauen stärken, sich einzubringen und gehört zu werden, und deren Lebenssituationen berücksichtigen.
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Obwohl Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gesetzlich verboten ist, ist diese immer noch Realität – Stereotype werden aufrechterhalten und Erziehungs- und Pflegeaufgaben werden oftmals Frauen zugeschrieben. Um Ungleichbehandlungen abzubauen haben wir Maßnahmen mit einem besonderen Blick für alleinerziehende Frauen, Frauen mit Behinderungen und Frauen mit Migrationshintergrund entwickelt.
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Hier geht es darum, öffentliche Gelder gerecht für alle einzusetzen. Das bedeutet, die unterschiedlichen Bedarfe und Lebenslagen in der Bevölkerung bei der Erstellung des Haushalts zu berücksichtigen.
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Vor dem Hintergrund der EU-Charta möchte die Universitätsstadt Marburg in ihrer Rolle als Arbeitgeberin selbst mit bestem Beispiel vorangehen und Gleichberechtigung auf allen Ebenen der Stadtverwaltung vollziehen.
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Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern auch, krankmachende Umstände zu mildern bzw. abzuschaffen. Das beginnt z. B. schon mit Präventionsangeboten, Beratungen und Schulungen, welche dazu beitragen, Langzeitbelastungen vorzubeugen.
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Hier sind Maßnahmen aufgelistet, die keinem der genannten Schwerpunkte zugeordnet werden konnten.
Den Ersten Aktionsplan für die EU-Charta und den Zwischenbericht zur Umsetzung (Stand März 2018) sowie die Abschlussbericht finden Sie unter DOWNLOADS.
Aktuelles:
Veröffentlichungen zum Subjektiven Sicherheitsempfinden
© Universitätsstadt Marburg Im April 2020 hat das Gleichberechtigungsreferat eine Broschüre sowie eine Checkliste zum Subjektiven Sicherheitsempfinden veröffentlicht. Sie erklären, wie subjektives Sicherheitsempfinden gemessen und im Städtebau berücksichtigt werden kann. An der Erstellung beteiligt waren das Projekt „EinSicht – Marburg gegen Gewalt“ sowie die Fachdienste Stadtplanung und Denkmalschutz, Hochbau, Tiefbau sowie Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe. Beide Veröffentlichungen finden Sie unter Downloads.
Abschlussbericht zum Ersten Marburger Aktionsplan EU-Charta vorgelegt
© Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt MarburgDer Erste Marburger Aktionsplan hat sichtbar gemacht, wie vielfältig sich Institutionen, Vereine, städtische Fachdienste und Einzelpersonen für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung einsetzen. Was in den zwei Jahren erreicht wurde, legt der Abschlussbericht zum Ersten Marburger Aktionsplan EU-Charta dar. Die Umsetzung der Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen wie dem städtischen Haushalt, der Jugendförderung, der Gemeinwesenarbeit bis hin zu Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt oder auch für eine gute Gesundheitsversorgung für alle Geschlechter hat aber auch gezeigt, dass in all diesen Feldern noch viel zu tun bleibt.
Den Abschlussbericht hat die Marburger Stadtverordnetenversammlung im August 2019 zur Kenntnis genommen. Den Bericht finden Sie unter Downloads.
Berichte zu Maßnahmen des Ersten Marburger Aktionsplans EU-Charta vorgelegt
© Universitätsstadt Marburg Im April 2019 hat der Fachdienst Kultur den Pilotbericht zu „Den Haushalt fair-teilen“ im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder vorgelegt.
Im April und Mai 2019 hat das Gleichberechtigungsreferat die Berichte zu den Maßnahmen „Bezuschusste Arbeitsmarktmaßnahmen und Gendergerechtigkeit“, „Migrationshintergrund und Ausbildungsmarkt“, den Bericht zur Umfrage „Was brauchen pflegende Angehörige?“ sowie eine Übersicht zu „Gendersensible Angebote in den Stadtteilen mit Gemeinwesenarbeit“ der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die Berichte finden Sie unter den DOWNLOADS.
EU-Charta, Männergruppe, Projekt „Marburg gegen Partnergewalt"
Stadt stellt ihre Arbeit bei internationaler Konferenz zu Gleichberechtigung vor
Erstmals hat das Gleichberechtigungsreferat der Stadt Marburg an einem internationalen Kongress des „Rates
Laura Griese und Janis Loewe auf der Konferenz des Rates der Gemeinden und Regionen Europas in Bilbao in Spanien. © Universitätsstadt Marburg © Universitätsstadt Marburgder Gemeinden und Regionen Europas“ (CEMR) teilgenommen. Mitte Juni trafen sich Laura Griese und Janis Loewe mit über 500 Vertreterinnen und Vertretern von europäischen Städten und Regionen in Bilbao, Spanien. Auch amerikanische, afrikanische und asiatische Länder waren vertreten. Sie tauschten sich dort über ihre Arbeit für Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion aus.
Laura Griese ist im Gleichberechtigungsreferat der Stadt Referentin für die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Janis Loewe ist als studentischer Mitarbeiter zuständig für die Jungen- und Männerarbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zwischenbericht zur Umsetzung des Ersten Marburger Aktionsplanes zur EU-Charta
Für die Umsetzung des Aktionsplans ist ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Dieser Zwischenbericht dokumentiert den Umsetzungsprozess für den Zeitraum von April 2017 bis Februar 2018. In Tabellenform ist für jede Maßnahme angegeben, was bereits umgesetzt und welche (Teil-) Ziele erreicht wurden. Dargestellt ist auch, welche Organisationseinheiten für die Umsetzung verantwortlich sind und was im weiteren Verlauf geplant ist.
Den Zwischenbericht finden Sie auf dieser Seite unter den DOWNLOADS.