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Untere Denkmalschutzbehörde
Ziel der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Marburg ist es, stadthistorisch bedeutsame Strukturen und Zusammenhänge zu erhalten. Dazu gehört eine Beratung der Bürger*innen bei denkmalgerechten Instandsetzungen, Sanierungen und Umbauten.
Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratende Unterstützung bei denkmalgerechten Instandsetzungen, Sanierungen und Umbauten
- Erarbeitung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Stellungnahmen in Abstimmung mit der Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) nach dem Denkmalschutzgesetz
- Vertretung denkmalschutzrechtlicher Belange im Bauleitplanverfahren
- Fördermittelvergabe entsprechend beschlossener Förderrichtlinien (Beihilfe, freiwilliger Zuschuss des Magistrats) und Überprüfung der Verwendungsnachweise
- Geschäftsstelle des Denkmalbeirats
- Ausarbeitung von Gestaltungssatzungen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Ansprechpersonen
Hinweis:
Das Manuskript der Denkmaltopographie Teil II der Stadt Marburg sowie die Planübersicht aller Kulturdenkmäler (KD) und Gesamtanlagen (GA) können während der o.g. Dienstzeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde eingesehen werden.
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