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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 27.11.2009
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 20:00 Uhr) | |||||
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Bauleitplanung der Stadt Marburg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in Marburg
Für den
Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis
90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde angemeldet. Die
Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der
Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Im Bau- und Planungsausschuss hat die
Fraktion Marburger Linke den Änderungsantrag gestellt, in der Begründung zum
Bebauungsplan auf S. 16, Abs. 4, Zeile 6 die Passage in der Klammer abzuändern
in "entspricht jeweils 10 m einschließlich der technische Aufbauten über
Gelände)". Der letzte Satz dieses Absatzes könnte somit entfallen. Dieser
Änderungsantrag hat jedoch im Bau- und Planungsausschuss keine Mehrheit
gefunden, so dass über die ursprüngliche Vorlage abgestimmt wurde. Der Bau- und
Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die
Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde beantragt. Im Rahmen der Debatte
sprechen die Stadtverordneten Dr. Weber (Marburger Linke), Jannasch (CDU),
Flohrschütz (Bündnis 90/Die Grünen), Ludwig (MBL) und Wölk (SPD). Für den
Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle. Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis
90/ Die Grünen sowie bei Nein-Stimmen der Marburger Linken und der MBL und bei
Enthaltung der CDU und FDP folgenden Beschluss: · Gemäß § 13a BauGB in
Verbindung mit § 13 wird nach § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in
Marburg beschlossen. · Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird
arrondiert. Das Flurstück Nr. 50/22 ist nicht mehr Bestandteil des
Bebauungsplangebietes |
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