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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 15.05.2009
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (15:35 - 20:30 Uhr) | |||||
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Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Schutz der historischen Altstadt
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer
(SPD). Der Antragstext wurde im Bau- und Planungsausschuss auf folgende Fassung
abgeändert: Der
Magistrat wird aufgefordert, kontinuierlich auf den Schutz und Erhalt der
historischen Altstadt hinzuwirken und darüber hinaus auch die Baumaßnahmen in
den angrenzenden Bereichen der Innenstadt sehr genau und kritisch auf ihre
Verträglichkeit mit dem historisch gewachsenen Stadtbild hin zu prüfen. Dabei
sollte neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung aller Bestimmungen
des Baurechts, des Brandschutzes und der Stellplatzordnung insbesondere auf die
strikte Einhaltung der vorhandenen Denkmalschutz- und Gestaltungssatzung
geachtet werden. Bei
widerrechtlichen Abweichungen sollte neben der Verhängung von Bußgeldern (die
so hoch angesetzt werden sollten, dass sie vom Investor nicht als Peanuts
missachtet werden können) grundsätzlich auch der Rückbau gefordert werden. Ausnahmeregelungen
und Duldung von Abweichungen sollten die absolute Ausnahme bleiben. Auf keinen
Fall sollte den kurzfristigen Interessen eines Investors Vorrang eingeräumt
werden vor dem langfristig wirksamen Schutz des historischen Stadtbildes. Denkmalbeirat
und Gestaltungsbeirat sollen so in die Entscheidungsfindung einbezogen werden,
dass es nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegt, welche Projekte von
diesen beiden Gremien beraten werden. Beide
Gremien sollen im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, die
Öffentlichkeit über ihre Beratungsergebnisse zu informieren. In
dieser Fassung empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss die Zustimmung zur
Vorlage. Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einistimmig folgenden Beschluss: Der
Magistrat wird aufgefordert, kontinuierlich auf den Schutz und Erhalt der
historischen Altstadt hinzuwirken und darüber hinaus auch die Baumaßnahmen in
den angrenzenden Bereichen der Innenstadt sehr genau und kritisch auf ihre
Verträglichkeit mit dem historisch gewachsenen Stadtbild hin zu prüfen. Dabei
sollte neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung aller Bestimmungen
des Baurechts, des Brandschutzes und der Stellplatzordnung insbesondere auf die
strikte Einhaltung der vorhandenen Denkmalschutz- und Gestaltungssatzung
geachtet werden. Bei
widerrechtlichen Abweichungen sollte neben der Verhängung von Bußgeldern (die
so hoch angesetzt werden sollten, dass sie vom Investor nicht als Peanuts
missachtet werden können) grundsätzlich auch der Rückbau gefordert werden. Ausnahmeregelungen
und Duldung von Abweichungen sollten die absolute Ausnahme bleiben. Auf keinen
Fall sollte den kurzfristigen Interessen eines Investors Vorrang eingeräumt
werden vor dem langfristig wirksamen Schutz des historischen Stadtbildes. Denkmalbeirat
und Gestaltungsbeirat sollen so in die Entscheidungsfindung einbezogen werden,
dass es nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegt, welche Projekte von
diesen beiden Gremien beraten werden. Beide
Gremien sollen im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, die
Öffentlichkeit über ihre Beratungsergebnisse zu informieren. |
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- eigenes Amt zuständig
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- !
- Wichtig / geänderter Beschluss