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Ratsinformation
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr - 15.05.2012
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (18:00 - 20:03 Uhr) | |||||||||||||||||||||||
Erörterung
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Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 14/13 Wiesentalweg im Stadtteil Schröck
VORLAGE
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 14/13 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Die unter der Nummer 1 aufgeführte Stellungnahme wird berücksichtigt, b) die unter den Nummern 2-5 aufgeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 14/13 Wiesentalweg mit Begründung wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14/13 Wiesentalweg werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.
Begründung:
Der Bebauungsplanbereich befindet sich im südwestlichen Ortsrandbereich von Schröck. Der Wiesentalweg, ein geteerter Feldweg, trennt den Planungsbereich in eine nördliche, an den Ortskern grenzende Wiesenfläche mit vereinzelten Obstgehölzen und einen südlich gelegenen, als Weidefläche genutzten Bereich, der den Übergang zur freien Landschaft darstellt. Aufgrund der Lage des Gebietes am Ortsrand und der Nachbarschaft verschiedener Neubaugebiete sowie bereits vereinzelt zugelassener Baumaßnahmen entlang des Wiesentalweges kann der Planungsbereich der Innentwicklung zugeordnet werden. Dem gemäß wurde der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung, aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Marburg aus dem Jahr 1984, der den Planbereich bis auf kleine Randbereiche zum Ortskern als landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt, wird nach Rechtskraft des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. September 2008 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wiesentalweg gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB gefasst. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB hat in der Zeit vom 01. bis einschließlich 22. Dezember 2009 stattgefunden. Nach der Überarbeitung und Konkretisierung des Planentwurfes aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Zeit vom 15. November bis einschließlich 17. Dezember 2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 (2) BauGB parallel mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Der Ortsbeirat Schröck hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 dem Bebauungsplan einstimmig zugestimmt. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur Bebauungsplanung abgegeben. Aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Städten und Gemeinden und der damit verbundenen Änderung des Baugesetzbuches wird in den Bebauungsplan statt der im Offenlageentwurf enthaltenen Festsetzung von Solarflächen in Bezug zur Bruttogeschossfläche die Festsetzung dahingehend geändert, dass für 30% der Dachflächen bauliche und sonstige technische Maßnahmen zur aktiven Nutzung der solaren Strahlungsenergie vorzusehen sind.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB wird im Folgenden vorgenommen.
Ergebnis der Prüfung der während der Verfahrensschritte § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 14/13 Wiesentalweg im Stadtteil Schröck:
Die hier aufgeführten Stellungnahmen und das Protokoll der Ortsbeiratssitzung sind als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.
Dr. Franz Kahle Bürgermeister
Beteiligung an der Vorlage durch:
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme |
Erörterung
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Vorberatung
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