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Ratsinformation
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr - 12.03.2013
Tagesordnung
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Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Mittelhessen einschließlich des Umweltberichts gemäß § 10 Abs. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 16. Dezember 2011
Die Stellungnahme wird auf Vorschlag von dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Musket, redaktionell geändert.
Satz 3: Das Wort wird soll durch kann ersetzt werden:
Vorranggebiet Windenergie Bürgelner Gleichen: Es wird beantragt die das Vorranggebiet reduzierende Einbuchtung am westlichen Rand gem. der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung wieder herauszunehmen, da das örtliche Windgutachten, das Anfang 2014 vorliegen soll, hier eine höhere mittlere Windgeschwindigkeit als 5,75 m/sec in 140 m Höhe über Grund ermitteln kann wird (z. Z. gibt das TÜV-Gutachten für diese Teilfläche > 5,5 m/sec in 140 m Höhe über Grund an).
Auf Vorschlag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird als zusätzlicher Satz eingefügt:
Satz 7. neu: Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg sieht in der kartographischen Darstellung von Vorzugsräumen für Biomasseanbau von Ackerfrüchten im TRPM eine unnötige Gefährdung wertvoller Grünlandstrukturen und damit der Biodiversität. Daher wird die Regionalversammlung gebeten, die Darstellung dieser Vorzugräume im weiteren Verfahren aus den Plänen zu entfernen.
Die vollständige Stellungnahme erhält damit folgende Fassung:
Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zum Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen einschließlich des Umweltberichts gemäß § 10 Abs. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 16. Dezember 2011
1. Die Universitätsstadt Marburg unterstützt den von der Regionalversammlung einstimmig gefassten Begleitbeschluss zur Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen und kritisiert - die Vorgabe von mindestens 5,75 m/s Windgeschwindigkeit anstelle von 5,5 m/s (jeweils in 140 m Höhe über dem Grund) - den vollständigen Ausschluss von Natura 2000-Gebieten für Vorranggebiete Windenergie - den dadurch bedingten Repoweringausschluss für bestehende Anlagen in diesen Gebieten.
2. Bestandsfläche Wehrda: Es wird beantragt die Bestandsfläche Wehrda als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie auszuweisen. Der unter 1000 m (weiches Ausschlusskriterium), aber über 600 m (hartes Ausschlusskriterium) liegende Siedlungsabstand erscheint hier akzeptabel, da die geographische Situation mit den dazwischen liegenden Waldgebieten positiv für die Siedlungen von Wehrda, Michelbach und Goßfelden wirkt. Die vorhandene Infrastruktur kann so für ein Repowering genutzt werden, zumal die Anlagen allgemein akzeptiert sind.
3. Vorranggebiet Windenergie Bürgelner Gleichen: Es wird beantragt die das Vorranggebiet reduzierende Einbuchtung am westlichen Rand gem. der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung wieder herauszunehmen, da das örtliche Windgutachten, das Anfang 2014 vorliegen soll, hier eine höhere mittlere Windgeschwindigkeit als 5,75 m/sec in 140 m Höhe über Grund ermitteln kann (z. Z. gibt das TÜV-Gutachten für diese Teilfläche > 5,5 m/sec in 140 m Höhe über Grund an).
4. Gebiet Dilschhausen (vormals Flächen-Nr. 3124): Vor dem Hintergrund des Begleitbeschlusses zur Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen (siehe 1.) wird beantragt das Gebiet Dilschhausen (3124) wieder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie auszuweisen, um so eine Prüfung auf Verträglichkeit der Windkraftnutzung mit dem Erhaltungsziel dieses FFH-Gebietes zu ermöglichen.
5. Gebiet südlich Bortshausen/Ronhausen (Flächen-Nr. 3135): Die Ausweisung dieses gemeindegrenzenüberschreitenden Vorranggebietes Windenergie wird begrüßt.
6. Energetische Biomassenutzung: Auf den Agrarflächen für die energetische Biomassenutzung dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen produziert oder verarbeitet werden.
7. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg sieht in der kartographischen Darstellung von Vorzugsräumen für Biomasseanbau von Ackerfrüchten im TRPM eine unnötige Gefährdung wertvoller Grünlandstrukturen und damit der Biodiversität. Daher wird die Regionalversammlung gebeten, die Darstellung dieser Vorzugräume im weiteren Verfahren aus den Plänen zu entfernen.
Die CDU Fraktion beantragt die getrennte Abstimmung über die Sätze 1 - 6 und den neu eingebrachten Satz 7 der Stellungnahme.
Abstimmung1: Der Vorsitzende stellt die Sätze 1 6 der Stellungnahme zur Abstimmung. Diese wird mit 7 Ja-Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marburger Linke) gegen 2 Nein-Stimmen (CDU) bei 1 Enthaltung (MBL) zur Annahme empfohlen.
Abstimmung 2: Der ergänzte Satz 7 wird mit 7 JA-Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marburger Linke) bei 3 Enthaltungen (MBL, CDU) zur Annahme empfohlen. |
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geändert beschlossen
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