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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 31.01.2020
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 31.01.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:38 - 20:00 Uhr) | |||||
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Antrag der Fraktionen von SPD, BfM und CDU betr.: „Haus der Nachhaltigkeit“ in Marburg
WortprotokollFür den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr berichtet die stellv. Ausschussvorsitzende, Stadtverordnete Schaffner. Der Antrag wurde im Ausschuss geringfügig ergänzt. Der ergänzten Fassung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Zustimmung. Die ergänzte Fassung ist auch im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten worden. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des ergänzten Antrages. Aussprache wurde angemeldet.
Es sprechen die Stadtverordneten Klusmann, Köster-Sollwedel, Ditschler, Seitz und Pfalz sowie Oberbürgermeister Dr. Spies.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst im Anschluss folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein „Haus der Nachhaltigkeit“ zu konzipieren und dabei die nachfolgenden Ziele zu berücksichtigen:
a) Initiativen aus den Bereichen Umweltbildung, soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, Verantwortung für Eine Welt und globale Gerechtigkeit erhalten im Haus der Nachhaltigkeit Räumlichkeiten für ihre Arbeit, der auch für die Stadtgesellschaft als Kristallisationspunkt erkennbar ist.
b) Durch entsprechende Ausstattung - insbesondere durch Coworking-Spaces, gemeinsam nutzbare Räume und technische Infrastruktur - entsteht ein Ort des Austauschs und der Synergie unter den Initiativen und der Stadtgesellschaft.
c) Die gemeinsame Nutzung in einem offenen Konzept, das auch für künftig entstehende Initiativen offen ist, setzt Impulse für mehr Nachhaltigkeit in den Bereichen des sozialen Miteinanders, der Umweltbildung, der Begegnung des Klimawandels und des nachhaltigen Wirtschaftens und entfaltet Wirkung in die Stadtgesellschaft.
d) Das Haus der Nachhaltigkeit ermöglicht die kostengünstige Nutzung, sowohl für dauerhafte Nutzung als auch für temporäre Projekte und Initiativen.
e) Das Haus der Nachhaltigkeit ist barrierefrei erreichbar und nutzbar.
f) Der Magistrat legt einen Vorschlag für Regeln der Nutzung und Verpflichtung auf übergreifende Zielsetzungen der Nutzer*innen vor, der vor der Einrichtung des Hauses der Nachhaltigkeit durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Mittel zur Planung sind im Entwurf für den Haushalt 2020 bereitzustellen.
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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- Nachtrag unautorisiert
- Anlagen vorhanden
- !
- Wichtig / geänderter Beschluss