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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2005 - 4.16 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie wird der Betreiber des geplanten Großbordells zur Verantwortung gezogen, wenn sich bei Kontrollen herausstellt, dass illegal Beschäftigte oder Zwangsprostituierte im Laufhaus arbeiten?

(Zur Erläuterung: Es wird berichtet, dass der Betreiber lediglich als Vermieter fungiert und sich der Verantwortung entzieht)

 

Die Kleine Anfrage wird schriftlich mit der Niederschrift beantwortet.

 

Zuständiger Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel

 

Werden im Bereich  der Gaststätte illegale Tätigkeiten festgestellt, erfolgt der Widerruf der Gaststättenerlaubnis.

Bei strafrechtlichen Verstößen des Betreibers des Laufhauses prüft das Regierungspräsidium Gießen, inwieweit eine Gewerbeuntersagung nach der Gewerbeordnung möglich ist.

 

Unabhängig davon werden bei begründetem  Verdacht Strafverfahren gegen jede in diesem Bereich tätige Person eingeleitet.

 

 

 

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