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Ratsinformation
30.11.2007 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann
Man bei häufig genutzten - aber besonders steilen - Wegen/Pfaden im Bereich des
Naturschutzgebietes Dammelsberg Aufstiegshilfen (Holzgeländer o. ä.)
einrichten?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Am
07.03.2005 wurde vom Magistrat die Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das
damals einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet „Dammelsberg und
Köhlersgrund" beschlossen (Beschl.-Nr. 1887). Kern des Konzeptes ist die
gezielte Lenkung der Besucher auf zwei den Dammelsberg umspannenden Hauptwegen
unter gleichzeitiger Einziehung des umfangreichen Netzes aus Nebenwegen.
Die
derzeit noch existierenden Nebenwege werden vollständig aus der Pflege
herausgenommen, d.h. es werden keine Verkehrssicherung und keine
Unterhaltungsmaßnahmen mehr durchgeführt. Die Bänke und Papierkörbe entlang der
Nebenwege wurden entfernt und der Lehrpfad auf der Kuppe des Dammelsberges, der
bereits wegen Vandalismus stark reduziert wurde, wird eingezogen.
Der
sehr alte Eichenbestand am Dammelsberg lässt eine Durchwegung in der Fläche
nicht mehr zu. Mehrfach sind insbesondere in der Kuppenlage alte Bäume
umgestürzt. Um das sehr feingliedrige Fußwegesystem einigermaßen verkehrssicher
zu gestalten, müsste eine Vielzahl der gerade den Dammelsberg
charakterisierenden alten Eichen gefällt werden. Dies kollidiert jedoch mit dem
Schutzzielen des inzwischen von der Landesregierung als FFH-Gebiet gemeldeten
Lebensraums. Insbesondere der Hirschkäfer, aber auch die besonders
schützenswerten Fledermausarten sind gerade auf diesen alten, und z. T. im
Zerfall befindlichen Eichenbestand angewiesen.
Da
sich die besonders steilen Wege und Pfade im Bereich der o.g. Nebenwege finden,
ist eine Einrichtung von Aufstiegshilfen nicht vorgesehen.
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