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ALLRIS - Auszug

26.06.2009 - 8 Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 114k i.V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Marburger Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) bis zur Höhe von 3.300.000 EUR. Von diesem Betrag sind 300.000 EUR für den Aufbau einer Photovoltaikanlage vorgesehen.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung der Errichtung einer Biogasanlage mit einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kompostierungsanlage der MEG in Marburg-Cyriaxweimar.

 

Für den verbürgten Betrag in Höhe von 300.000 EUR hat die Bürgschaftsnehmerin eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu zahlen. Für den übrigen Betrag wird ausnahmsweise auf eine Bürgschaftsprovision verzichtet. Nach Ablauf von 5 Jahren soll jedoch eine Prüfung erfolgen.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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