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Ratsinformation
26.06.2009 - 8 Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der
Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 114k i.V. mit § 51 Ziff. 15 HGO
eine Ausfallbürgschaft für die Marburger Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) bis
zur Höhe von 3.300.000 EUR. Von diesem Betrag sind 300.000 EUR für den Aufbau
einer Photovoltaikanlage vorgesehen.
Die
Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung
der Errichtung einer Biogasanlage mit einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände
der Kompostierungsanlage der MEG in Marburg-Cyriaxweimar.
Für
den verbürgten Betrag in Höhe von 300.000 EUR hat die Bürgschaftsnehmerin eine
Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu zahlen.
Für den übrigen Betrag wird ausnahmsweise auf eine Bürgschaftsprovision
verzichtet. Nach Ablauf von 5 Jahren soll jedoch eine Prüfung erfolgen.
Die
Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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