Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.06.2009 - 9 Bürgschaft über 395.000 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft bis zur Höhe von 395.000 €. Bürgschaftsnehmerin wird eine noch zu gründende Gesellschaft m. b. H. sein.

 

Die Bürgschaft dient der Finanzierung des Logenhauses am Pilgrimstein.

 

Die Bürgschaft ist grundbuchrechtlich zu sichern.

 

Für die Bürgschaft hat die Bürgschaftsnehmerin eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu zahlen.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen