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Ratsinformation
26.06.2009 - 9 Bürgschaft über 395.000 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der
Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt
gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft bis zur
Höhe von 395.000 €. Bürgschaftsnehmerin wird eine noch zu gründende
Gesellschaft m. b. H. sein.
Die Bürgschaft
dient der Finanzierung des Logenhauses am Pilgrimstein.
Die Bürgschaft
ist grundbuchrechtlich zu sichern.
Für die
Bürgschaft hat die Bürgschaftsnehmerin eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des
jeweils verbürgten Restbetrages zu zahlen.
Die Bürgschaft
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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