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Ratsinformation
20.05.2010 - 6 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (t...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 20.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Bürgermeister Dr. Kahle erläutert zunächst die Veranlassung der Verwaltung,
eine Neufassung der Vorlage nach erfolgter fristgerechter Einladung durch
gesondertes Schreiben an die Ausschussmitglieder zu versenden. Anschließend
stellt er gemeinsam mit Herrn Rausch und Herrn Kintscher die Vorlage zur
Bauleitplanung vor.
Frau
Schwebel fragt nach den Stellungnahmen der Ortsbeiräte Cappel und Richtsberg.
Es wird vereinbart, die schriftliche Stellungnahme des Ortsbeirates Cappel vom
1. Oktober 2009 in Kopie dem Protokoll beizufügen. Für den Ortsbeirat
Richtsberg berichtet die anwesende Ortsvorsteherin, Frau Lotz-Halilovic, über
dessen Position zur Vorlage.
Weitere
Fragen der Stadtverordneten, insbesondere zur künftigen verkehrlichen Situation
im Kreuzungsbereich Beltershäuser/Cappeler Straße insbesondere für Fußgänger
und Fahrradfahrer, zur erwarteten verkehrlichen Zunahme und zur künftigen
Lärmbelastung der anschließenden Wohnbereiche werden durch den Magistrat und
die Verwaltung beantwortet.
Nach
intensiver Diskussion empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18/8 - 4. Änderung „Beltershäuser -/Cappeler Straße, tegut-Markt“ inkl. der Pläne zum straßenbaurechtlichen Teil wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) zugestimmt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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