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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.05.2010 - 7 Anträge

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Wortprotokoll

7.1               Antrag des Arbeitskreises „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“ betr. Gewaltprävention an Kindertageseinrichtungen und Schulen

 

Der Antrag wurde bereits unter TOP 2 eingehend erörtert. Frau Winter kritisiert eingehend die ihres Erachtens  in Teilen unzutreffende Stellungnahme der Fachausschüsse Erziehungshilfe und Kinderbetreuung vom 24.03.2010, die auf Mangel an Informationen zurückzuführen wäre. Sie bietet deshalb eine nochmalige Vorstellung des Projekts in den Fachausschüssen an. Für den Fachausschuss Kinderbetreuung widerspricht Frau Mietz, die insbesondere gegen die „Überstülpung“ eines Programms ist und eine eigene Entscheidungskompetenz der Träger präferiert. Herr Meineke schlägt vor, etablierte Programme der Gewaltprävention, wie z.B. „Faustlos“ einzuführen, wodurch bei gleichem finanziellen Aufwand mehr Einrichtungen profitieren könnten.

 

Insgesamt ist der Ausschuss der Auffassung, dass der Antrag in der derzeitigen Fassung wenig konkret ausgestaltet ist und, dass noch erhebliche Arbeit in seine Konkretisierung einfließen muss. Frau Dinnebier berichtet aus dem Schul- und Kulturausschuss, dass auch nach dortiger Auffassung eine Umsetzung des Projekts im Teilbereich Schule nicht geleistet werden kann.

 

Auch Frau Oberlik als Mitarbeitende im Arbeitskreis bestätigt, dass noch erhebliche Arbeit in die Ausarbeitung des Projekts einfließen muss, wobei Sie die Meinung formuliert, dass die Stadt nicht hinter dem Projekt stehe und insoweit eine weiterer großer Arbeitsaufwand wenig erfolgversprechend sei.

 

In der abschließenden Abstimmung übernimmt der Jugendhilfeausschuss bei 2 Enthaltungen die Stellungnahme der Fachausschüsse vom 24.03. in der nachfolgenden, abgeänderten Fassung:

 

 

 

„Der Antrag wird von den Fachausschüssen nicht unterstützt. Aus deren Sicht mangelt es dem Konzept noch an konkret beschriebenen Handlungsansätzen für die tatsächliche pädagogische Arbeit mit Kindern und deren Familien.

 

Die an der Beratung beteiligten Trägervertreter weisen daraufhin, dass im Vorfeld keine Abstimmung mit den vorgesehenen Akteuren bezüglich der Ausführung des Projektes erfolgt sei.

 

Die Fachausschüsse messen dem Thema Gewaltprävention - ungeachtet der ablehnenden Stellungnahme zum vorliegenden Antrag - jedoch eine hohe Bedeutung bei.

 

Die Fachausschüsse empfehlen, dass die Verwaltung des öffentlichen Jugendhilfeträgers mit der Ausarbeitung von konzeptionellen Vorschlägen für Gewaltpräventionsstrategien unter Berücksichtigung vorhandener Projekte und unter Beachtung der Ressourcen und Besonderheiten, der Tageseinrichtungen der in Frage kommenden Träger, beauftragt wird.

 

Weiter empfehlen die Fachausschüsse die, für die Umsetzung des Antrages erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 35.000 € pro Jahr, für die Dauer der nächsten zwei Haushaltsjahre im Haushalt der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung zu stellen, um die zu erarbeitenden Gewaltpräventionsstrategien finanziell zu ermöglichen.“

 

 

 

7.2               Antrag der CDU Fraktion betr. Module für Kinderbetreuung in Früh- und Spätstunden

 

Der Jugendhilfeausschuss übernimmt bei 2 Enthaltungen die nachfolgende Stellungnahme des Fachausschusses Kinderbetreuung vom 18.02.2010:

 

 

 

 

„Zur rechtlichen Einordnung

 

Tageseinrichtungen für Kinder sollen lt. SGBVIII

-              im Auftrag der Eltern die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern (§ 22, Abs. 2,1)

-              den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (§ 22, Abs. 2,3)

-              das Förderangebot  (…) pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( § 22a, Abs. 3)

 

Lt. UN-Kinderrechtskommission (UN-KRK Artikel 3,1 [Wohl des Kindes]) gilt

-              Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

 

 

Positionen des FA

 

1.              Wenn Kindertagesstätten Kinder über die bislang bestehenden Zeiten hinaus betreuen sollen, muss die Kommune (politisch) klären, welche Zeiten über die vertraglich abgesicherten Verträge finanziert werden sollen. Dazu ist es auch sinnvoll zu klären, welche Bedarfe von Eltern und Betrieben in Marburg formuliert werden und in welchem Verhältnis betriebliche und Elternbelange zum Kindeswohl stehen (s. o.).

 

2.              Die finanzielle Bezuschussung des Landes Hessen ist einer Ausweitung des Betreuungsangebotes nicht zuträglich; die Kommune erhält seitens des Landes bei Ausweitung der Öffnungszeiten keine zusätzlichen Mittel.

 

3.              Ausgeweitete Betreuungszeiten können nicht flächendeckend angeboten werden, weil dies der Bedarf in Marburg voraussichtlich nicht hergibt. Öffentliche und freie Träger müssen gemeinsam Modelle entwickeln, wie wo und von wem Angebote sinnvoll geschaffen werden und welche Eltern diese wahrnehmen (dürfen).

 

4.              Die Ausweitung von Betreuungszeiten erfordert eine nicht unerhebliche Aufstockung des Personals. Dabei ist zu bedenken, dass unter den Vorzeichen eines Fachkräftemangels die Rekrutierung ein nicht zu vernachlässigendes Problem darstellt (-> finanzielle Anreize).

 

5.              Für den Betrieb solcher Einrichtungen müssen gesonderte Qualitätsstandards entwickelt werden z. B.:

-> Regelung der Aufenthaltsdauer des Kindes pro Tag/Woche/Jahr

-> Tägliche Betreuungs- und Bindungskontinuität unter Berücksichtigung der

              altersspezifischen Bedürfnisse der Kinder

-> Inhaltliche Gestaltung der Kern- und Randzeiten

 

6.              Die Ausweitung der Öffnungszeiten muss alle Altersgruppen (0 bis 10 Jahre) in den Blick nehmen, um die Übergänge (Krippe - Kita - Hort) entsprechend gewährleisten zu können (-> Problem Anschlussbetreuung).

 

 

7.              In Einrichtungen mit Randzeitenbetreuung werden Platzsharing bzw. Buchen von Betreuungszeitmodulen zum Thema werden müssen. Neben fachlichen Bedenken  muss berücksichtigt werden, dass der pädagogische und organisatorische Aufwand ein erhebliches Maß annehmen wird (siehe auch Stellungnahme des FA vom 26.09.2007).

 

Zusammenfassend halten wir fest, dass faktisch ein Spannungsverhältnis besteht zwischen dem Anspruch einer fachlich vertretbaren Betreuung, die das Kindeswohl im Blick hat, und dem Auftrag, Rahmenbedingungen zu bieten, die es den Eltern ermöglichen, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Vorrangig ist und bleibt lt. UN-KRK, aber auch für uns, das Wohl des Kindes. Hieraus leiten sich unsere Empfehlungen ab, das Thema Randzeitenbetreuung unter dem Aspekt einer qualifizierten Flexibilisierung zu diskutieren und alle Angebotsformen derart zu gestalten und darauf abzuklopfen, dass sie den jeweiligen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden

 

 

 

7.3              Antrag des bsj Marburg betr. Unterstützung einer Bewerbung

 

Frau Kringe und Herr Meineke erläutern den Antrag, wonach der Jugendhilfeausschuss die Bewerbung des bsj und der Stadt Marburg auf eine Ausschreibung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung unterstützen soll, in der Modellstädte gesucht werden, in denen Jugendliche über die Einrichtung von Mikroprojekten in die (bewegungsorientierte) Gestaltung ihrer Quartiere einbezogen werden. Das Fördervolumen beträgt 25.000 EUR. Kosten für die Stadt Marburg entstehen keine. Bewerbungsschluss ist der 15.07.2010.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Antrag einstimmig an.

 

(Der Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.)

 

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