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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2010 - 4.8 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wö...

Beschluss:
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Kann der Magistrat Auskunft geben, warum die Fußgängerbrücke zwischen Sommerbadstraße und Cappeler Straße ausweislich des Verkehrszeichens „Nur für Fußgänger" für Fahrradfahrer nicht erlaubt ist, zu befahren?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Zur Freigabe einer Fußgängerbrücke für den Radverkehr ist eine Geländerhöhe von 1,30 m erforderlich.

 

Da die in den entsprechenden Richtlinien geforderte Geländerhöhe an dem Steg zwischen Sommerbadstraße und Cappeler Straße nicht vorhanden ist, kann dieser für Radfahrer nicht freigegeben werden.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Wölk (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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