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Ratsinformation
06.12.2011 - 3 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Kahle begründet die Vorlage und beantwortet zusammen mit Herrn Kulle (Stadtplanung) Fragen der Stadtverordneten u.a. zur Ausweisung der PKW-Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den vorgesehenen Vergrämungsmaßnahmen für geschützte Tierarten (Fledermäuse), den Plänen zu den ökologischen Ausgleichsflächen, der Anpassung des ÖPNV-Angebotes, zu der geplanten Altersstruktur der Bewohner sowie der vorgesehenen Auflage zur Nutzung von Solarenergie.
Der Stadtverordnete Brunnet teilt mit, dass er an der Abstimmung zur Vorlage nicht teilnimmt. Auf Nachfrage von Bürgermeister Dr. Kahle ergänzt er, er sei nicht befangen, wolle aber an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Die Vorsitzende stellt die 4 Beschlussvorschläge einzeln zur Abstimmung
1. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 3/5 Elisabethenhof Marburg, wird um einen 2. Geltungsbereich, Flur 23, Teilfläche aus den Flurstücken 8/3 und 8/4 ergänzt.
Satz 1 wird mit 8 Ja Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MBL, CDU) bei einer Enthaltung (Marburger Linke) zur Annahme empfohlen.
2. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 3/5 Elisabethenhof Marburg wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Satz 2 wird mit 8 Ja Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MBL, CDU) bei einer Enthaltung (Marburger Linke) zur Annahme empfohlen.
3. Für die im Übersichtsplan dargestellten Geltungsbereiche wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/8 Elisabethenhof Marburg gemäß § 2 BauGB beschlossen.
Satz 3 wird mit 8 Ja Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MBL, CDU) bei einer Enthaltung (Marburger Linke) zur Annahme empfohlen.
4. Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/8 Elisabethenhof Marburg wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Satz 4 wird mit 8 Ja Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MBL, CDU) bei einer Enthaltung (Marburger Linke) zur Annahme empfohlen.
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