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Ratsinformation
22.02.2013 - 6 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Gabriela Lemmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Im Bau- und Planungsausschuss hat die Stadtverordnete Bauder-Wöhr (Marburger Linke) gebeten, im Protokoll festzuhalten, dass der Magistrat im Rahmen dieser Diskussion ausdrücklich erklärt hat, der Alte Botanische Garten sei ein Einzelkulturdenkmal.
Der Stadtverordnete Jannasch (CDU) hat darum gebeten, als Protokollnotiz festzuhalten, dass sich die CDU-Fraktion aufgrund des mangelhaften Verkehrskonzeptes bei der Abstimmung über die Vorlage enthalte.
Der Antrag ist auch im Umweltausschuss beraten worden. Es berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Dr. Musket (SPD). Auch der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Partei sowie Enthaltung aller übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) Die unter den Nummern 1.2, 1.7, 2.2 und 2.3 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden berücksichtigt.
b) Die unter den Nummern1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.8 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden teilweise berücksichtigt.
c) Die unter den Nummern 1.6, 2.1, 2.4, 2.5 und 2.6 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden nicht berücksichtigt.
d) Die Grundzüge der Planung werden von den gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Planänderungen nicht berührt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 2/4 Campus Firmanei, Universitätsbibliothek einschließlich Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/4 Campus Firmanei, Universitätsbibliothek werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) und § 9 BauGB für diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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123,4 kB
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52,7 kB
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6
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341,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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