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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.12.2013 - 10 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Volz (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls die Zustimmung zu der Vorlage des Magistrats.

 

Als Protokollnotiz wird festgehalten:

Verschiedene Stadtverordnete führten im Bau- und Planungsausschuss aus, dass in der Vorlage auf Seite 2, oberster Absatz, der Stadtteil Elnhausen als Einzugsgebiet der Grundschule so nicht in der Vorlage stehen bleiben könne, da es sich hier um verschiedene Schulstandorte handele.

Die Stadtverordnete Sell sieht für die SPD-Fraktion das Erfordernis, vor dem Hintergrund des seinerzeit beschlossenen Konzeptes "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" nochmals darauf hinzuweisen, dass es notwendig sei, in Kürze die Reflektion des Fachdienstes Stadtplanung zur Entwicklung der Baugebiete und der Stadtteile Marburgs im Ausschuss zu behandeln. Der Bürgermeister sicherte hierzu zu, dass die Vorlage im Februar oder März des Jahres 2014  dem Ausschuss vorgelegt wird.

Darüber hinaus hat die Stadtverordnete Sell den Magistrat gebeten, in den Verhandlungen mit der Vorhabenträgerin dieses Baugebietes anzusprechen, dass die Ausweisung neuen Baulandes vorrangig zum Zwecke der Bereitstellung von Wohnraum für junge Familien (mit Kindern) erfolgt, um die Entwicklung des Stadtteiles und des Grundschulstandortes zu sichern.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 21/2, Stadtteil Haddamshausen, östlich Simmesacker, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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