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Ratsinformation
25.07.2014 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.07.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wie kann die Stadt Marburg die Überwachung der Aufbewahrungspflicht von Waffen nach den neusten Sicherheitsanforderungen wahrnehmen, damit diese nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und anderen nicht berechtigten Personen gelangen?
Da die Fragestellerin zurzeit noch nicht anwesend ist, wird die Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.
Zuständiger Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel.
Waffenbehörde für die Stadt Marburg ist der Landkreis und damit auch ausschließlich zuständig für die Überwachung der Aufbewahrungspflichten von Waffen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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