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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.03.2017 - 12 Verschiedene...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  • Am Richtsberg 88

Herr Bürgermeister Dr. Kahle erklärt, dass ihm kein neuer Sachstand bekannt sei.

 

  • Frau Bauder-Wöhr fragt, ob die GeWoBau an Stelle der GWH auf dem Vitos-Gelände die Errichtung der geförderten Wohnungen vornehmen werde. Herr Bürgermeister Dr. Kahle erklärt, dies sei nicht der Fall.

 

  • Frau Bauder-Wöhr fragt nach der künftigen Nutzung der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung in Cappel. Herr Bürgermeister Dr. Kahle erklärt, das Land prüfe derzeit verschiedene Optionen, unter anderem auch die Unterbringung der Landesfeuerwehrschule. Ergebnisse lägen der Stadt derzeit noch nicht vor.

 

  • Frau Sell fragt nach dem Stand der im September 2016 beschlossenen Rahmenplanung “Am Krekel“. Herr Kulle und Herr Bürgermeister Dr. Kahle verweisen auf die Vielzahl an laufenden Rahmen- und bauleitplanerischen Verfahren und auf die eingeschränkten Haushaltsmittel zur Vergabe an Externe. Insofern können auf Grund der begrenzten personellen und finanziellen Möglichkeiten nur ein Teil der geplanten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden, wobei zunächst die Maßnahmen aus dem von der Stadtverordnetenversammlung im November 2015 beschlossenen Wohnraumversorgungskonzept abgearbeitet werden sollen. Eine naheliegende Alternative wäre, dass die Stadtwerke, die GeWoBau oder die Grundstückseigentümer die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in die Wege leiten.

 

  • Frau Sell weist darauf hin, dass die Straßenmarkierung im Bereich bei St. Jost einschließlich des Parkplatzes erneuerungsbedürftig sei. Herr Rausch sagt eine Prüfung des Sachverhaltes zu.

 

  • Herr Ditschler verweist auf ihm vermehrt aufgefallene “selbstgemalte“ Hinweisschilder, teilweise in einlaminierter Form, als Hinweis auf Baustellen. Beispiele hierfür seien unter anderem die Kugelgasse und das Kalbstor. Solche Hinweise seien häufig wegen Mindergröße, Undeutlichkeit oder Durchfeuchtung kaum lesbar. Herr Bürgermeister Dr. Kahle verweist hierzu auf die straßenrechtlichen Vorgaben, die der Fachdienst Straßenverkehrsbehörde den Baufirmen jeweils anordne und mitgebe. Dennoch werde er die Straßenverkehrsbehörde nochmals um kurze Stellungnahme hierzu bitten.
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