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Ratsinformation
27.04.2017 - 10 Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Renate Bieker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Heck begrüßt die geplante Vorgehensweise der Umsetzung des betreffenden Baugebietes und fragt zusätzlich nach Vorgaben einer Bauverpflichtung für die Grundstückserwerber. Herr Bürgermeister Dr. Kahle und Herr Kulle erläutern, dass zur Umsetzung des jeweiligen Bauvorhabens eine Frist von 3 Jahren gesetzt wird.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Kuhweg“ im Marburger Stadtteil Hermershausen wird gem. § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung angeordnet.
2.Als Umlegungsstelle wird der Fachdienst Vermessung eingesetzt.
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