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Ratsinformation
Auszug - Baulandumlegung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 22/3 „ Am Kuhweg“ in der Gemarkung Hermershausen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Heck begrüßt die geplante Vorgehensweise der Umsetzung des betreffenden Baugebietes und fragt zusätzlich nach Vorgaben einer Bauverpflichtung für die Grundstückserwerber. Herr Bürgermeister Dr. Kahle und Herr Kulle erläutern, dass zur Umsetzung des jeweiligen Bauvorhabens eine Frist von 3 Jahren gesetzt wird.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Kuhweg“ im Marburger Stadtteil Hermershausen wird gem. § 46 Abs. 1 BauGB eine Umlegung angeordnet.
2.Als Umlegungsstelle wird der Fachdienst Vermessung eingesetzt.
Abstimmungsergebnis:Einstimmige Annahme der Vorlage
Aussprache wird nicht beantragt.