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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.02.2018 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 7 und 9 bis 15 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Stephan Muth

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie viele Strafmandate wegen Falschparken wurden 2016 während der Semesterferien und außerhalb der Semesterferien ausgestellt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahre 2016 wurden 33.386 Verwarnungen im ruhenden Verkehr ausgesprochen. Eine Differenzierung zwischen Semesterferien und Vorlesungszeit kann jedoch nicht mehr erfolgen, da die Daten der einzelnen Fälle nach 6 Monaten gelöscht werden müssen und dementsprechend für eine statistische Auswertung nicht mehr zur Verfügung stehen. 

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Stephan Muth

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie viele Menschen aus den Ortsteilen Michelbach und Marbach verstarben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 und welche Bestattungsform (Beerdigung, Urnenbegräbnis oder anderweitige Bestattungsform wie See- oder Baumbestattung innerhalb und außerhalb Marburgs) wurde jeweils wie oft gewählt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Anzahl der Verstorbenen sowie die Anzahl der Beisetzungen geht aus untenstehender Tabelle hervor.

 

 

Verstorben

Beigesetzt

Verstorben

Beigesetzt

Verstorben

Beigesetzt

 

2015

2015

2016

2016

2017

2017

Marbach

27

12

21

20

26

14

Michelbach

11

8

8

4

13

12

 

Die Zahlen der Verstorbenen wurden durch den Fachdienst 34/36 geliefert, da dort alle Sterbefälle in Marburg registriert werden.

 

Die Differenz zwischen Verstorbenen und Beigesetzten erklärt sich dadurch, dass Verstorbene in anderen Ortsteilen, auf dem Hauptfriedhof oder außerhalb von Marburg beigesetzt wurden.

 

Nachfolgende Tabelle stellt die Wahl der jeweiligen Bestattungsform für die Beisetzungen dar:

 

Marbach

Anzahl von Bestattungen

Bemerkungen

Erdbestattung

16

 

2015

4

 

2016

8

 

2017

4

 

Urnenbeisetzung

27

Davon 1 Urnenbaumbestattung

2015

8

 

2016

10

 

2017

9

 

Urnenbeisetzung in einer Urnenwand

3

 

2016

2

 

2017

1

 

 

 

 

Michelbach

Anzahl von Bestattungen

Bemerkungen

Erdbestattung

6

 

2015

2

 

2016

3

 

2017

1

 

Erdbestattung Kind

1

2015

Urnenbeisetzung

17

 

2015

5

 

2016

1

 

2017

11

 

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Laut einem Bericht in der Oberhessischen Presse vom 23.01. wurde bei dem Bau eines privaten Studierendenwohnheims im Stadtwald die "Sozialquote" nicht wirksam, weil die Gebäude auf unterschiedlichen Grundstücken errichtet werden. Wie viele Fälle dieses Nichtwirksamwerdens der "Sozialquotierung" sind dem Magistrat bekannt, wie bewertet er diesen Vorgang und wie will er zukünftig verhindern, dass in dieser Form die Quote umgangen wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Quote wird nicht umgangen. In diesem konkreten Fall ist das Wohnprojekt mit Beteiligung des Ortsbeirates und des Gestaltungsbeirates bereits lange vor dem Wirksamwerden der „Sozialquote“ durch Stadtverordnetenbeschluss entwickelt worden.

 

Dr. Thoms Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Stadt Frankfurt am Main hat auf der Grundlage eines veränderten hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes eine Satzung gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen erlassen. Auch in der Universitätsstadt Marburg gibt es viele Ferienwohnungen. Hält der Magistrat eine solche Satzung für eine geeignete Form, um angesichts des Wohnungsmangels gegen den Entzug von Wohnraum durch Ferienwohnungen vorzugehen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Mit Außerkrafttreten des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes im Mai 2004 ging ein möglicher Schutz für Mieter und ein Instrument der Stadtentwicklung verloren. Insbesondere in Groß- und Universitätsstädten wird der Aufhebung des Verbotes allgemein größere Bedeutung beigemessen.

 

Mit der Außerkraftsetzung des Verbotes wurden lediglich wohnungswirtschaftliche Beschränkungen aufgehoben; die baurechtlichen Vorschriften sind weiterhin zu beachten, d. h., die Umnutzung einer Wohnung als Ferienwohnung bedarf gemäß § 54 (1) Hessische Bauordnung als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung einer Baugenehmigung. Dieses Erfordernis allein stellt jedoch für das Problem der Umwandlung von Wohnraum kein Regulativ dar, da die Nutzung „Ferienwohnung“ in bestimmten Baugebieten gem. Baunutzungsverordnung zulässig ist.

Ohne entsprechende Satzung besteht bauaufsichtlich keine Handhabe gegen Umnutzungen, die bisher genehmigungsfähig sind.

 

Von Seiten des Magistrats werden einer solchen satzungsrechtlichen Regelung allerdings keine spürbaren Erfolgsaussichten beigemessen. Weitaus erfolgversprechender wird die Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzeptes verbunden mit der Einführung der Sozialquote beurteilt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Zum Eispalast kann man unterschiedliche Ansichten über dessen Sinnhaftigkeit haben. Während er aus Sicht von Pädagogen und Sportlehrkräften ganz sicher seine Berechtigung hat, ist er aus Gründen des Klimaschutzes eher kritisch zu betrachten. Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, wieviel Energie der Eispalast pro Saison verschlingt und mit einem möglichst plastischen Vergleich verdeutlichen, wieviel das pro Besucher in etwa an klimatischer Belastung bedeutet? Und ist der Magistrat nach diesem Vergleich der Meinung, dass der gesellschaftliche, pädagogische und sportliche Nutzen des Eispalastes in einem gerechtfertigten Verhältnis zu seinen Kosten und dem ökologischen Schaden steht, oder sollten wir uns einfach darüber freuen, dass die Stadtwerke Marburg als Energie- und Wasserlieferant davon profitieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 56 - Jugendförderung

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Aufstellung der letzten Jahre zeigt, dass der Eispalast in den Jahren 2012/2013 bis 2016/2017 einen Stromverbrauch hatte, der zwischen 57.380 kWh und 74.024 kWh liegt. Bei ca. 22.000 Besucherinnen und Besuchern macht dies rein rechnerisch einen Verbrauch pro Kopf zwischen 2,6 und 3,4 kWh.

 

Die Schwankungen im Energieverbrauch sind wetterbedingt. Den geringsten Energieverbrauch hat der Eispalast bei Temperaturen um den Gefrierpunkt.

 

Die weitere Interpretation und Bewertung der anderen Fragen würden den Rahmen dieser Fragestunde sprengen. Die Universitätsstadt Marburg hält an ihren Klimaschutzzielen fest. Es mag durchaus in der Gewichtung und Bewertung von Angeboten für Kinder, Familien und Jugendliche insbesondere während der Weihnachtsferien unterschiedliche Prioritätensetzungen geben; die Universitätsstadt Marburg sieht hier jedoch keinen Zielkonflikt.“

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft geben, wie hoch der finanzielle Beitrag der Sparkasse Marburg-Biedenkopf zur Finanzierung des Jahresempfangs der Stadt Marburg war, ob es sich dabei um eine Spende des Vorstands handelt oder der Betrag aus dem Überschuss der Sparkasse stammt und wenn ja, ob die an gemeinnützige Einrichtungen weitergeleiteten Mittel deshalb in diesem Jahr geringer sind als in den Vorjahren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Mittel zur Unterstützung des Neujahrsempfanges der Stadt Marburg sind wie alle Spenden und Sponsorings Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse. Für 2018 hat die Sparkasse einen Betrag in Höhe von 9.000 Euro für die Veranstaltung zugesagt.

 

Davon unabhängig unterstützt die Sparkasse auch in 2018 gemeinnützige Institutionen und Vereine in erheblichem und gewohntem Umfang mit Spenden und Sponsoringmaßnahmen.

 

Auswirkungen auf die Gewinnverwendung ergeben sich, vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse der Gremien, im Vergleich zu den Vorjahren daraus nicht.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Ist dem Magistrat bekannt, in welchem Rahmen die Bundeswehr in der Woche vom 22. - 26.1. eine Werbekampagne am Rudolphsplatz durchführte? Wenn ja, wurde eine Genehmigung seitens der Stadt erteilt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Zeit vom 25. bis 27. Januar 2018 fand im Cineplex Marburg eine Ausbildungsmesse mit dem Titel „Ansage Zukunft“ statt. Die Bundeswehr hat mit einem Infomobil auf dem Gerhard-Jahn-Platz an dieser Messe teilgenommen. Eine entsprechende Genehmigung wurde durch den Fachdienst 35 erteilt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat in Anlehnung an meine Kleine Anfrage vom 18.11.2016 erneut und mit Nachdruck auf eine Verbesserung der Beleuchtungssituation im Weg zwischen Leopold-Lucas-Straße und Ockershäuser Allee hinwirken, insbesondere auf Höhe des neu entstehenden Wohnhauses (ggü. SKV-Gelände, die auf dem dortigen Gelände befindlichen La-ternen sind schon lange nicht mehr aktiv), um einem möglichen Angstraum entgegenzuwirken?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Beleuchtungssituation des Weges zwischen der Ockershäuser Allee und der Leopold - Lucas - Straße wurde durch die Stadtwerke Marburg geprüft. Aus fachtechnischer Sicht ist eine Verdichtung der Leuchten erforderlich. Hierüber erstellen die Stadtwerke Marburg eine Planung und ein Angebot. In Abhängigkeit von den künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird dann über die Realisierung entschieden.

Die angesprochenen Leuchten auf dem SKV-Gelände sind nicht Bestandteil der öffentlichen Beleuchtung.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Der Ortsbeirat Cappel hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 die Änderung der Vorfahrtsregelung in der Straße "Am Köppel" beschlossen. Ist der Magistrat mittlerweile in dieser An-gelegenheit tätig geworden und wie ist momentan der Sachstand?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach den Vorgaben der StVO sind in Tempo 30-Zonen grundsätzlich keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen anzuordnen. Dadurch soll erreicht werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch eingehalten wird, da an jeder Kreuzung der Vorrang der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer zu beachten ist.

 

In der Straße Am Köppel gilt wie grundsätzlich auch in allen anderen Tempo 30-Zonen die Vorfahrtsregelung rechts vor links, um für die Verkehrsteilnehmer eine Kontinuität und Verlässlichkeit bei den Verkehrsregelungen zu gewährleisten. Lediglich bergab nach dem Sportheim des FSV Cappel bis zur Sommerstraße ist in Abstimmung mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgrund des starken Gefälles eine abweichende Regelung vorhanden, da an diesen Eimündungen wegen schmaler Gehwege, sowie Hecken und Mauern auf den Privatgrundstücken nur sehr eingeschränkte Sichtverhältnisse bestehen.

 

r eine einheitliche Vorfahrtsregelung rechts vor links Regelung in der Straße Am Köppel wie auch in den anderen Tempo 30-Zonen, sind Baumpflanzungen jeweils vor den Einmündungen der genannten Straßen zur besseren Einsehbarkeit angedacht. In dem Beschluss des Ortsbeirates wird jedoch eine Bevorrechtigung der Straße am Köppel gegenüber den einmündenden Straßen gefordert.

 

Die städtischen Fachdienste Straßenverkehr und Tiefbau und der regionale Verkehrsdienst der Polizei werden kurzfristig die Verkehrssituation an den Eimündungen zusammen mit dem Ortsvorsteher erörtern. Anschließend wird dann die künftige Beschilderung festgelegt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Walter Jugel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Die Einmündung der Straße „Im Lichtenholz“ in die „Beltershäuser Straße“ und der dort über die Straße „Im Lichtenholz“hrende Fußngerüberweg sind bei Dunkelheit, vor allem aus Richtung Beltershausen/Richtsberg kommend, extrem schlecht einsehbar. Dort ist es in der Vergangenheit, aufgrund der nicht vorhandenen Ausleuchtung, auch schon zu mindestens einem Unfall gekommen, bei dem ein Fußnger auf dem Fußngerüberweg von einem  Fahrzeug erfasst und verletzt wurde.

 

Ist diese Problematik dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg bekannt, zumal dieses Thema bereits in der Cappeler Ortsbeiratssitzung am 25.01.2017 (siehe Protokoll) angesprochen wurde, und was gedenkt der Magistrat gegen die unzureichende Ausleuchtung dieses Einmündungsbereiches zu veranlassen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundsätzlich handelt es sich bei den Querungshilfen in der Einmündung Im Lichtenholz nicht um einen Fußngerüberweg im Sinne der StVO (Zebrastreifen), sondern um Fahrbahnteiler, die das Queren für den Fuß- und Radverkehr erleichtern sollen. Die Beleuchtungssituation ist von den Stadtwerken Marburg überprüft und ein Beleuchtungsplan erstellt worden. Aus fachtechnischer Sicht wäre es angebracht, zwei weitere Leuchten zu errichten. In Kürze wird ein entsprechendes Angebot von den Stadtwerken eingereicht, über das in Abhängigkeit von den künftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entschieden wird.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Henning Köster

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Ist der Magistrat bereit, in seine Überlegungen zur Feuerwehrerreichbarkeit für die Ehrenamtlichen während der Sperrung der Weidenhäuserbrücke auch weitere Anregungen einzubeziehen - z.B. E-Fahrräder (eventuell finanziell gefördert) und für den Standort Ketzerbach mit der Schwerpunktwehr II. Zug Marburg-Mitte in Sonderheit den Einsatz von Bussen nach Gesprächen mit den Behring-Nachfolgebetrieben zur Entschärfung der 'Behring-Staus'?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat hat beides bereits im Vorfeld bedacht. Feuerwehrangehörige können, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt, die Leihfahrräder von nextbike zeitlich begrenzt kostenlos nutzen. 

r die Beschäftigten am Pharmastandort ist ab Baubeginn die Einrichtung eines Shuttle-Busses vorgesehen. In Abhängigkeit von der Nutzung wird das Angebot vorgehalten.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

 

Fragesteller/in:

Henning Köster

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie hat sich die Anzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Neueinstellungen bei der Stadt Marburg und den städtischen Gesellschaften in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie hoch war dabei der Anteil von jüngeren Menschen unter 35 Jahren, also in einer bevorzugten Phase möglicher Familiengründungen ?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

r die Stadtverwaltung Marburg ergibt sich entsprechend der Fragestellung folgende Aufstellung:

 

 

Einstellungen

Befristet

davon unter 35 Jahre

Jahr

Anzahl

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil %

2013

82

41

50 

24

59

2014

77

34

44 

19

56

2015

113

58

51 

30

52

2016

82

52

63 

27

52

2017

95

63

66 

36

57

 

Anmerkung:

 

Diese Aufstellung beinhaltet sowohl sachgrundbefristete als auch sachgrundlos befristet eingegangene Beschäftigungsverhältnisse. Bei den sachgrundbefristeten Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich vor allem um Vertretungen aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit, aufgrund länger andauernder erkrankungsbedingter Ausfälle städtischer Mitarbeiter/innen oder aufgrund aus Drittmitteln finanzierter zeitlich befristeter Projekte. Zu den sachgrundlos eingegangenen Beschäftigungsverhältnissen zählen bspw. die Anschlussbeschäftigungen nach Beendigung der Erzieher/innenausbildung, die aus Gründen der Personalgewinnung in diesem durch Fachkräftemangel schwierigen Berufsbild auch ohne aktuell vorhandene Planstelle erfolgen, um diese bei entsprechender Eignung planmäßig unbefristet weiter beschäftigen zu können.

Sachgrundlos eingegangene Beschäftigungsverhältnisse nach Beendigung einer Berufsausbildung sind nicht enthalten, da aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen ein Anspruch auf eine mind. auf ein Jahr befristete Anschlussbeschäftigung besteht und diese insoweit nicht im Ermessen des Arbeitgebers bzw. Ausbildungsbetriebs steht. Bei der Stadtverwaltung Marburg erfolgt das Angebot einer Anschlussbeschäftigung für einen Zeitraum von 18 Monaten, wobei i. d. R. diese befristeten Beschäftigungsverhältnisse vor Ablauf der Befristung in planmäßige unbefristete Beschäftigungsverhältnisse münden.

 

Städtische Beteiligungen:

 

Die städtischen Beteiligungen (DBM, Gesellschaften mit mind. 50 % Gesellschaftsanteilen) haben auf die Anfrage folgende Rückmeldungen gegeben:

 

DBM:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2013

2014

2015

2016

2017

 

ins-

ges.

davon                  < 35 Jahre

ins-

ges.

davon                  < 35 Jahre

ins-

ges.

davon                  < 35 Jahre

ins-

ges.

davon                  < 35 Jahre

ins-

ges.

davon                  < 35 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Soziale Stadt"

3

-

3

-

4

-

-

-

4

-

mit Sachgrund

8

5

9

6

8

4

5

2

4

1

sachgrundlos

2

1

1

1

1

1

1

-

1

1

Summe:

13

6

13

7

13

5

6

2

9

2

 

 

Stadtwerke Marburg GmbH:

 

Wir haben in  der Stadtwerke Unternehmensgruppe die Befristung von Arbeitsverträgen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeführt und schließlich Ende 2017 vollständig abgeschafft.

 

 

Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH:

 

  • Neueinstellungen MSLT mit befristeten Verträgen 2013-2017:

-          Sechs (vier davon sind jetzt fest angestellt, zwei haben die MSLT verlassen).

 

  • Der Anteil der befristet eingestellten Mitarbeiterinnen an der gesamten Mitarbeiterschaft betrug:

-          2013: 17%

-          2014: 14%

-          2015:   6%

-          2016: 13%

-          2017: 14%

 

  • Vier der sechs in der letzten fünf Jahren befristet eingestellten Mitarbeiterinnen waren unter 35 Jahren alt (67%).

 

 

Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH / Marburger Service GmbH:

 

Die Entwicklung der befristeten Arbeitsverträge von 2013 bis 2017 stellt sich bei der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH folgendermaßen dar:

 

31.12.2013: 104 Mitarbeiter, davon 41 unter 35 Jahre altinsgesamt 227 Beschäftigte.

31.12.2014:   68 Mitarbeiter, davon 32 unter 35 Jahre altinsgesamt 204 Beschäftigte.

31.12.2015:   53 Mitarbeiter, davon 26 unter 35 Jahre alt,insgesamt 208 Beschäftigte.

31.12.2016:   61 Mitarbeiter, davon 30 unter 35 Jahre alt, insgesamt 219 Beschäftigte.

31.12.2017:   51 Mitarbeiter, davon 26 unter 35 Jahre alt,insgesamt 217 Beschäftigte.

 

 

Die Entwicklung der befristeten Arbeitsverträge von 2013 bis 2017 stellt sich bei der Marburger Service GmbH folgendermaßen dar:

 

31.12.2013:   12 Mitarbeiter, davon 6 unter 35 Jahre altinsgesamt 48 Beschäftigte.

31.12.2014:     6 Mitarbeiter, davon 2 unter 35 Jahre altinsgesamt 42 Beschäftigte.

31.12.2015:   11 Mitarbeiter, davon 3 unter 35 Jahre alt,insgesamt 46 Beschäftigte.

31.12.2016:   19 Mitarbeiter, davon 8 unter 35 Jahre alt,  insgesamt 54 Beschäftigte.

31.12.2017:   24 Mitarbeiter, davon 8 unter 35 Jahre alt, insgesamt 57 Beschäftigte.

 

 

Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn:

 

Die GeWoBau Marburg hat in den letzten 5 Jahren 4 Neueinstellungen mit befristeten Arbeitsverträgen getätigt. Davon ist eine Person jünger als 35 Jahre.

 

 

Hessisches Landestheater Marburg GmbH:

 

Am HLT gab und gibt es befristete Arbeitsverhältnisse nur als Aushilfsverträge wegen Krankheit etc.. Das betrifft max. 2 3 Personen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, auf welche Summe sich die Kosten belaufen, die entstehen würden, wenn die Leihräder (Nextbikes) für alle Besitzer*innen von Busfahrkarten (Tagesticket, Wochen- Monats- oder Jahresfahrkarte, Schülerticket, Hessenticket etc.) in Marburg entweder 30 Minuten oder sogar ganztags kostenlos nutzbar wären.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

  1. Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die Kosten von der tatsächlichen Nutzung (1 /30 Minuten) abhängen. Es fehlen Erfahrungswerte, wie häufig Buskarteninhaber/innen das Angebot nutzen würden. Da das Leihradsystem grundsätzlich gut angenommen wird, wird es auch weiter ausgebaut, d.h.:

 

  • 50 Räder zusätzlich ab 01.04.2018 (d.h. Aufstockung auf dann 250 Leihräder im Stadtgebiet von Marburg) um eine erhöhte Nachfrage zu sichern.
  • Bis zu 5 weitere Stationen in der Innenstadt.
  • Die Registrierung selbst ist kostenlos. Anmelder/innen müssen aber ein Startguthaben von 1 € anlegen, um ihre Kontodaten zu verifizieren.
  1. Um die Beeinträchtigungen während der Sperrung der Weidenhäuser Brücke ein wenig auszugleichen, haben wir bei nextbike 24.000 Freifahrten bestellt (je 30 Minuten, bei längeren Fahrten danach zu normalen Gebühren, d.h. 1 €/30 Minuten, maximal bis 9 /Tag). Das Angebot gilt für alle für Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Zeitraums 01.03.2018 bis 30.11.2018.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Februar 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, mit welchen Fördersummen er aus den Förderprogrammen „Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung rechnet.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Marburg hat sich an dem Aufruf „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung beteiligt und als ersten Schritt eine Förderzusage für die Erstellung des Masterplans „Green-City-Plan“ erhalten. In sechs großen Themenfeldern will die Stadt mit dem „Green-City-Plan“ die Stickoxidbelastung in der Marburger Atemluft reduzieren:
 

                      Auf- und Ausbau von intelligenten Verkehrsinformationssystemen für den ÖPNV, Autos und Radverkehr,

                      intelligente vernetzte Mobilitätsdienste, Fahrrad- und Auto- Sharingsysteme

                      Radverkehr, insbesondere Umsetzung des Radverkehrsplans

                      Elektrifizierung des Verkehrs

                      urbane Logistik

                      öffentliche Flotten

 

Insgesamt sind elf Förderprogramme unter dem Dach „Saubere Luft 2017-2020“ zusammengefasst. Im Laufe des Jahres 2018 werden hieraus weitere Mittel beantragt werden, um konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung kurzfristig umsetzen zu können.

 

Die Stadt Marburg steht in einem engen Informationsaustausch mit dem von der Bundesregierung eingesetzten „rder-Lotsen“ sowie dem Land Hessen. Für einige Förderprogramme können auch schon während der Konzepterstellung für den „Green-City-Plan“ Anträge gestellt werden.

 

Eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe steht in ständigem Austausch hierzu und wird die weiteren Anträge vorbereiten. Ob und in welcher Höhe die Stadt Marburg berücksichtigt werden wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk erklärt damit die Fragestunde für beendet. Frage Nr. 9 wird schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 16 bis 31 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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