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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 5.5 Antrag der Fraktionen von SPD, BfM und CDU betr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zunächst wird der Ausgangsantrag und anschließend die beiden ergangenen Änderungsanträge der Fraktionen B90/Die Grünen und Marburger Linke vorgestellt. Verschiedene Stadtverordnete und Herr Oberbürgermeister Dr. Spies nehmen hierzu Stellung.

Herr Meyer empfiehlt, im Verfahren eingehende Änderungsanträge nicht nur per Mail zu versenden, sondern diese auch in das Allris-Programm aufzunehmen, damit sie in der Sitzung problemlos nachvollzogen werden können.

 

Zunächst wird über die beiden eingegangenen Änderungsanträge abgestimmt:

 

Antrag der Fraktion B90/Die Grünen:

 

Beschlussvorschlag:

Vor dem Hintergrund der hohen Mietpreise und des anhaltenden Drucks auf den (insbesondere innerstädtischen) Wohnungsmarkt wird der Magistrat der Stadt Marburg gebeten, die bereits begonnenen Anstrengungen fortzusetzen und daraus eine Wohnungsmarkt-Offensive zu machen. Diese soll sich insbesondere an der Wohnungsinitiative bei der Nassauischen Heimstätte orientieren. Mit Blick auf die Marburger GeWoBau beinhaltet dies die Erhöhung der Eigenkapitalquote, eine Erhaltung der Deckelung ihrer Mieten sowie eine Verlängerung der Laufzeit der Mietpreisbindung um weitere zehn Jahre. Bei notwendigen Modernisierungen und energetischen Sanierungen sollen maximal sechs Prozent der Kosten über eine Mieterhöhung umgelegt werden dürfen.

Dazu sollen neben allen Akteuren, die bereits am „Runden Tisch preiswerter Wohnraum“ sowie dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ teilnehmen, auch alle im hiesigen Neubausektor aktiven größeren Investoren zusammenkommen. Ziel soll dabei sein, den Stand der jeweiligen Projekte miteinander zu kommunizieren und bisher noch ungenutzte Potentiale zu lokalisieren.

In einem zweiten Schritt soll aus diesen Ergebnissen eine gezielte Entwicklung von Baulandpotential und innerstädtischer Nachverdichtung so verzahnt werden, dass zeitnah die folgenden Ziele erreicht werden:

    Die Nachfrage soll möglichst zielführend befriedigt werden. Deshalb ist auch der Mix verschie-dener Wohnformen wünschenswert und die weitere Erprobung moderner Wohn-Modelle zu unterstützen.

    Eine ausgewogene soziale Struktur in den jeweiligen Gebieten soll entstehen bzw. gewahrt bleiben. Dazu dient das Instrument der Sozialquote, deren Umsetzung durch entsprechende Gestaltung von städtebaulichen Verträgen gesichert werden soll. Segregation und Bildung von Brennpunkten soll dabei vorgebeugt werden.

    Bereits in den Blick genommene Bereiche werden in ihren Potentialen besser ausgeschöpft und zur Umsetzung gebracht. (siehe VO 5063/2016, 5062/2016). Die vergleichende Untersuchung VO 5574/2017 wird zeitnah vorgelegt und zur Entscheidung gebracht.

    Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und ggf. EU sind auszuschöpfen. Die für Marburg zuständigen Entscheidungsträger sollen dort die Schaffung weiterer Fördermittel für den Wohnungsmarkt unterstützen und einfordern.

    Die infrastrukturellen Voraussetzungen vor Ort werden von Planungsbeginn an in die Überlegungen einbezogen, um unnötige Wege zu Geschäften, Ärzten, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, etc. möglichst zu vermeiden.

    Stadtteile sollen neue Vitalität erfahren.

    Die verkehrliche Erreichbarkeit für alle Verkehrsarten werden von vornherein mitbedacht also sowohl das Busliniennetz der Stadtwerke, die Leistungsfähigkeit der (Zubringer-)Straßen, als auch die Topografie hinsichtlich Rad- und Fußngerverkehr.

    Die klimatischen Randbedingungen (Erhalt von Kaltluftschneisen zur Belüftung der Innenstadtlagen) finden Berücksichtigung.

    Ökologisch wertvolle Biotope werden nicht im Bestand gefährdet.

Ob und in welcher Form Investitionsanreize für Wohnungsmarkt-Akteure nötig werden, um die Schaffung von entsprechend geeignetem Wohnraum zu schaffen, soll sich aus dem Prozess ergeben.

 

Der Magistrat möge die Stadtverordnetenversammlung sowie betroffene Ortsbeiräte und Stadtteilgemeinden regelmäßig über den Stand der Entwicklung informieren und auch innovative Instrumente der Bürgerbeteiligung in dieser Frage einbeziehen und nutzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

JaB90/Die Grünen (2)

NeinSPD (4), CDU (3), BfM (1), FDP/MBL (1)

EnthaltungMarburger Linke (1)

 

 

Antrag der Fraktion Marburger Linke:

 

Beschlussvorschlag:

Vor dem Hintergrund der hohen Mietpreise und des anhaltenden Drucks auf den (insbesondere innerstädtischen) Wohnungsmarkt wird der Magistrat der Stadt Marburg gebeten, die bereits begonnenen Anstrengungen fortzusetzen und daraus eine Wohnungsmarkt-Offensive zu machen.

Die Offensive soll in erster Linie über die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnun-gen (Sozialwohnungen) durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Woh-nungsbaugenossenschaften erfolgen. Dazu ist die Sicherstellung der Sozialquote zu gewährleisten und auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen.

Auf dieser Grundlage soll eine gezielte Entwicklung von Baulandpotential und inner-städtischer Nachverdichtung so verzahnt werden, dass zeitnah die folgenden Ziele erreicht werden.

-Die Nachfrage soll möglichst zielführend befriedigt werden. Deshalb ist auch der Mix verschiedener Wohnformen wünschenswert und die weitere Erprobung moderner Wohn-Modelle zu unterstützen.

-Eine ausgewogene soziale Struktur in den jeweiligen Gebieten soll entstehen bzw. gewahrt bleiben. Dazu dient das Instrument der Sozialquote, deren Umsetzung durch entsprechende Gestaltung von städtebaulichen Verträgen gesichert werden soll. Segregation und Bildung von Brennpunkten soll dabei vorgebeugt werden.

-Bereits in den Blick genommene Bereiche werden in ihren Potentialen besser ausge-schöpft und zur Umsetzung gebracht. (siehe VO 5063/2016, 5062/2016). Die vergleichende Untersuchung VO 5574/2017 wird zeitnah vorgelegt und zur Entscheidung gebracht.

-Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und ggf. EU sind auszuschöpfen. Die für Marburg zuständigen Entscheidungsträger sollen dort die Schaffung weiterer Fördermittel für den Wohnungsmarkt unterstützen und einfordern.

-Die infrastrukturellen Voraussetzungen vor Ort werden von Planungsbeginn an in die Überlegungen einbezogen, um unnötige Wege zu Geschäften, Ärzten, Schulen, Kin-derbetreuungseinrichtungen, etc. möglichst zu vermeiden.

-Stadtteile sollen neue Vitalität erfahren.

-Die verkehrliche Erreichbarkeit soll von vorneherein mitbedacht werden, insbesondere das Busliniennetz der Stadtwerke und die Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsanbindung bzw. erschließung.

-Die klimatischen Randbedingungen (Erhalt von Kaltluftschneisen zur Belüftung der Innenstadtlagen) finden Berücksichtigung.

-Ökologisch wertvolle Biotope werden nicht im Bestand gefährdet.

 

Der Magistrat möge die Stadtverordnetenversammlung sowie betroffene Ortsbeiräte und Stadtteilgemeinden regelmäßig über den Stand der Entwicklung informieren und auch innovative Instrumente der Bürgerbeteiligung in dieser Frage einbeziehen und nutzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

JaMarburger Linke (1), B90/Die Grünen (2)

NeinSPD (4), CDU (3), BfM (1), FDP/MBL (1)

 

 

 

Abstimmungsergebnis über den Ausgangsantrag der Fraktionen SPD, CDU und BfM:

 

JaSPD (4), CDU (3), BfM (1), B90/Die Grünen (2)

NeinFDP/MBL (1)

EnthaltungMarburger Linke (1)

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung somit die Annahme folgenden Antragstextes:

 

Vor dem Hintergrund der hohen Mietpreise und des anhaltenden Drucks auf den (insbesondere innerstädtischen) Wohnungsmarkt wird der Magistrat der Stadt Marburg gebeten, die bereits begonnenen Anstrengungen fortzusetzen und daraus eine Wohnungsmarkt-Offensive zu machen.

 

Dazu sollen neben allen Akteuren, die bereits am „Runden Tisch preiswerter Wohnraum“ sowie dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ teilnehmen, auch alle im hiesigen Neubausektor aktiven größeren Investoren zusammenkommen. Ziel soll dabei sein, den Stand der jeweiligen Projekte miteinander zu kommunizieren und bisher noch ungenutzte Potentiale zu lokalisieren.

 

In einem zweiten Schritt soll aus diesen Ergebnissen eine gezielte Entwicklung von Baulandpotential und innerstädtischer Nachverdichtung so verzahnt werden, dass zeitnah die folgenden Ziele erreicht werden:

 

-Die Nachfrage soll möglichst zielführend befriedigt werden. Deshalb ist auch der Mix verschiedener Wohnformen wünschenswert und die weitere Erprobung moderner Wohn-Modelle zu unterstützen.

-Eine ausgewogene soziale Struktur in den jeweiligen Gebieten soll entstehen bzw. gewahrt bleiben. Dazu dient das Instrument der Sozialquote, deren Umsetzung durch entsprechende Gestaltung von städtebaulichen Verträgen gesichert werden soll. Segregation und Bildung von Brennpunkten soll dabei vorgebeugt werden.

-Bereits in den Blick genommene Bereiche werden in ihren Potentialen besser ausgeschöpft und zur Umsetzung gebracht. (siehe VO 5063/2016, 5062/2016). Die vergleichende Untersuchung VO 5574/2017 wird zeitnah vorgelegt und zur Entscheidung gebracht.

-Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten von Bund, Land und ggf. EU sind auszuschöpfen. Die für Marburg zuständigen Entscheidungsträger sollen dort die Schaffung weiterer Fördermittel für den Wohnungsmarkt unterstützen und einfordern.

-Die infrastrukturellen Voraussetzungen vor Ort werden von Planungsbeginn an in die Überlegungen einbezogen, um unnötige Wege zu Geschäften, Ärzten, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, etc. möglichst zu vermeiden.

-Stadtteile sollen neue Vitalität erfahren.

-Die verkehrliche Erreichbarkeit für alle Verkehrsarten werden von vornherein mitbedacht - also sowohl das Busliniennetz der Stadtwerke, die Leistungsfähigkeit der (Zubringer-)Straßen, als auch die Topografie hinsichtlich Rad- und Fußngerverkehr.

-Die klimatischen Randbedingungen (Erhalt von Kaltluftschneisen zur Belüftung der Innenstadtlagen) finden Berücksichtigung.

-Ökologisch wertvolle Biotope werden nicht im Bestand gefährdet.

 

Ob und in welcher Form Investitionsanreize für Wohnungsmarkt-Akteure nötig werden, um die Schaffung von entsprechend geeignetem Wohnraum zu schaffen, soll sich aus dem Prozess ergeben.

 

Der Magistrat möge die Stadtverordnetenversammlung sowie betroffene Ortsbeiräte und Stadtteilgemeinden regelmäßig über den Stand der Entwicklung informieren und auch innovative Instrumente der Bürgerbeteiligung in dieser Frage einbeziehen und nutzen.

 

Aussprache wird nicht beantragt.

 

 

 

Auf Grund der vorangeschrittenen Zeit und des für 20 Uhr anberaumten Termines zur Diskussion über etwaige Baugebietsausweisungen im Marburger Westen im Erwin-Piscator-Haus sollen die weiteren Tagesordnungspunkte nicht behandelt und formale Beschlussempfehlungen abgegeben werden. Es soll nach Absprache mit den jeweiligen Fraktionen wie folgt verfahren werden:

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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