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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.09.2018 - 3 Bericht(e) aus den Arbeitsgruppen zur Lokalen A...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Haberle berichtet für die AG Nachhaltige Stadtentwicklung von der Sitzung vom 13. September 2018:

 

Städtebauliche Alternativen zur Flächenversiegelung

Nach Beschluss der Bundesregierung soll die Flächenversiegelung von zur Zeit 80 Hektar pro Tag bis 2030 auf unter 30 Hektar reduziert werden. Daran sollte sich auch die Stadt Marburg orientieren!

Deshalb fordern wir die STVV nachdrücklich auf, die städtebauliche Option der Entwicklung des Universitätsgeländes in der Wilhelm-Röpke-Str. weiterhin zu verfolgen. Die kürzlich bekannt gegebenen Pläne der Universität zur Verwendung der schon jetzt weitgehend leerstehenden Gebäude geben nämlich dem bekannten „...Marburg ist eine Universität...“ einen bitteren Beigeschmack. Das Filetstück Phil-Fak-Gelände soll bis zu 15 Jahre als profane Abstellkammer und bewusst leerstehend gehaltene „Reservefläche“ verwendet werden und wird somit einer konstruktiven Stadtplanung im Sinne der Bürger entzogen. Wir haben den Eindruck, dass die Universität die Stadtentwicklung hier fremdbestimmt.

Wir möchten die Stadtverordneten dazu ermutigen, sich mit Engagement dafür einzusetzen, die Planungshoheit bei der Stadt zu halten und in Zusammenarbeit mit Land und Universität die städtebauliche Entwicklung sowie eine Wohnnutzung dieses Geländes zeitnah herbeizuführen.

Ähnlich hat sich bereits der Gewobau-Chef Jürgen Rausch in einem Interview geäert („Visionen für neue Wohnviertel“, OP): Sozialer Wohnungsbau ist seit der Föderalismusreform in 2006 Aufgabe des Landes Hessen und beim Thema Flächenverfügbarkeit hat die Universität, hat das Land in der Wilhelm-Röpke-Straße perspektivisch das nötige Areal, Auf eine solche Entwicklung wird die Stadt drängen müssen“ (Zitat).

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass sich die zu erwartenden Grundstückspreise am Hasenkopf und Oberen Rotenberg gewiss negativ auf die Mietkosten der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau auswirken. Grundsätzlich muss in der Bauleitplanung vor jeglicher Entscheidung ausgeführte grundständige Untersuchungen zur Eignung eines Erschließungsgebietes im Sinne eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes einfach sinnvoller sind als die in der Vergangenheit gerne angewandte umgekehrte Reihenfolge. 

Auch Herr Schäfer-mbel hat bei seinem Besuch in Marburg die Vorbereitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts angeregt - als Voraussetzung für Bundes und Landesmittel.

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