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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

13.11.2018 - 5 Wohnungsneubau im Marburger Weste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu der Vorlage liegt folgender Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zu den potenziellen Wohnstandorten Oberer Rotenberg / Höhenweg und Stadtwald / Hasenkopf werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers soll vorrangig am Standort Hasenkopf betrieben werden.

 

Die Forderungen des Ortsbeirats Ockershausen finden dabei Berücksichtigung.

 

Ob und wie das Gebiet bebaut werden kann, muss von den Auswirkungen auf die Klimafunktion des Gebiets, der ökologischen Verträglichkeit einer Bebauung für Flora und Fauna sowie der verkehrlichen Folgen abhängig gemacht werden. Sollte sich auf Grundlage dessen eine Bebauung als nicht oder nur unter schweren Eingriffen und mit erheblichen Folgewirkungen realisieren lassen, ist von einer städtebaulichen Entwicklung abzusehen.

 

  1. Am Standort Oberer Rotenberg kann auf einer über die Straße Oberer Rotenberg zu erschließenden Teilfläche des ehemaligen Gärtnereigeländes ein Baugebiet für einen Lebensmittelmarkt und ein kleines Wohnprojekt ohne Einbeziehung der Naherholungsflächen entwickelt werden. Das eingeschränkte Wohngebiet soll unter den Prämissen „geförderter Wohnungsbau“ und „gemeinschaftlich Wohnen“ entwickelt werden.

 

Die ursprünglichen Planungen zur Entwicklung des Wohngebietes Oberer Rotenberg für ca. 200 Wohneinheiten werden eingestellt.

 

(Die von der Fraktion B90/Die Grünen beantragten Ergänzungen sind fett gedruckt.)

 

 

Die Vorlage des Magistrats wird zunächst durch den Oberbürgermeister erläutert. Im Anschluss erläutert Herr Seitz den Änderungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen.

 

Herr Dr. Longo bittet für die SPD-Fraktion folgende Protokollnotiz zu Protokoll zu nehmen:

 

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass

  1. die Forderungen des Ortsbeirats im bevorstehenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden,
  2. den Umweltbelangen (Klimafunktionen, Flora und Fauna, verkehrliche Folgen) im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, insbesondere im Umweltbericht, eine hervorgehobene Bedeutung zukommt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Dabei wird darauf geachtet, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden und falls nicht möglich ein Ausgleich im Gebiet oder an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgt (§ 1a Abs. 3 BauGB).

 

Nach Abschluss der Diskussion stellt der Vorsitzende zunächst den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:2(B90/Die Grünen)

Nein:11(SPD, CDU, Marburger Linke, FDP/MBL, BfM)

Enthaltung:0

 

Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Die Vorlage wird auf Wunsch der Fraktion B90/Die Grünen getrennt abgestimmt mit folgenden Ergebnissen:

 

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Absatz 1 des Beschlussvorschlages wird zur Kenntnis genommen.

 

Absatz 2 des Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss bei 2 Enthaltungen von B90/Die Grünen einstimmig die Zustimmung.

 

Absatz 3 der Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss bei 2 Enthaltungen von B90/Die Grünen einstimmig die Zustimmung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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