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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

06.12.2018 - 5 Festlegung des weiteren Vorgehens

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Dr. Spies weist darauf hin, dass die bei der Stadtverwaltung zu dem Vorgang geführte Akte in ausreichender Anzahl (14 Exemplare) vorliegt und somit bereits heute eingesehen werden kann. Er verweist weiterhin auf ein Schreiben des Geschäftsführers der SEG vom 03.12.2018 zum Vollzug der Grundstücksgeschäfte, das sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden Unterlagen befindet. Es bestehe ein gewisser Zeitdruck, da der Verkäufer des Grundstückes, dass durch die SEG bei Umsetzung des Kompromissvorschlages angekauft werden müsse, an sein Angebot nur noch bis zum 28.02.2019 gebunden sei. Bis dahin müsste also der Kaufvertrag unterzeichnet sein, andernfalls müsse von einem höheren Kaufpreis ausgegangen werden.

 

Zur von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 23.11.2018 geforderten Einsichtnahme in die Akten der SEG trägt der Oberbürgermeister eine Stellungnahme des Fachdienstes Rechtsservice vor. Danach hat eine rechtliche Prüfung ergeben, dass die Akten der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) nicht dem Akteneinsichtsrecht des Ausschusses unterliegen. Der Magistrat habe deshalb am 03.12.2018 beschlossen, die SEG-Akten nicht zur Einsichtnahme vorzulegen. Im Übrigen sei der Vorgang auf Seiten der SEG noch nicht abgeschlossen, das Einsichtsrecht des Ausschusses beziehe sich jedoch nur auf abgeschlossene Vorgänge. Der Vorsitzende, Stadtverordneter Göttling erklärt, dass dies rechtlich unterschiedlich beurteilt werde und gibt den Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz. Im Zweifel müsse die Kommunalaufsicht zur rechtlichen Klärung der Angelegenheit angerufen werden.

 

Oberbürgermeister Dr. Spies informiert weiterhin, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 03.12.2018 aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.11.2018 (Absatz 3) das Rechnungsprüfungsamt und den Antikorruptionsbeauftragten der Stadtverwaltung mit der Überprüfung der SEG-Akten beauftragt habe mit dem Ziel, jeden Verdacht einer Bevorzugung oder Benachteiligung von Stadtverordneten auszuschließen, und dem Ältestenrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Die Beauftragung eines weiteren externen Prüfers werde derzeit vorbereitet.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Positionen bezüglich des Einsichtsrechts in die SEG-Akten schlägt der Stadtverordnete Seipp vor, zunächst die vorliegenden Unterlagen zu sichten und dann das weitere Vorgehen zu klären. Diesem Vorschlag stimmen die Anwesenden zu.

 

Die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses erhalten direkt im Anschluss an diese Sitzung Gelegenheit, die vorliegende Akte einzusehen. Darüber hinaus können Termine zur Einsichtnahme im Rahmen der Öffnungszeiten der Verwaltung mit Herrn Finger, Tel. 06421 201-1381, vereinbart werden.

 

Als Termin für die nächste Sitzung des Akteneinsichtsausschusses wird Donnerstag, der 20.12.2018, 17:30 Uhr, festgelegt.

 

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