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Ratsinformation
20.08.2020 - 8.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Do., 20.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:45
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schmidt stellt den Ausgangsantrag für die Antrag stellende Fraktion vor. Herr Hussein begründet den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und BfM. Seitens des Magistrats wird zu den Antragsinhalten des Ausgangsantrages Stellung genommen.
Zunächst wird auch hier über den ergangenen Änderungsantrag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja SPD (4), CDU (3)
Nein B90/Die Grünen (2), Marburger Linke (2)
Enthaltungen FDP/MBL (1)
Anschließend wird über den Ausgangsantrag der Fraktion B90/Die Grünen abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja B90/Die Grünen (2), Marburger Linke (2)
Nein SPD (4), CDU (3), FDP/MBL (1)
Somit empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
- Die Stadtverordnetenversammlung strebt an, dass Grund und Boden im Eigentum der Universitätsstadt Marburg bevorzugt in Erbpacht und nicht durch Verkauf abgegeben wird. Sie ersucht den Magistrat, zu prüfen, ob und in wieweit durch die städtischen Gesellschaften ebenso verfahren werden kann. Davon ausgenommen sind beziehungsweise sollen sein:
- die Schaffung von Wohneigentum in (neuen) Siedlungsgebieten sowie
- Gewerbeflächen, die mit dem Zwecke der Steuerung von Gewerbeansiedlungen zur Bodenbevorratung angekauft wurden oder werden,
um schädliche Wirkungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu vermeiden.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, wie neben den bestehenden und – soweit zulässig – regelmäßig genutzten Vorkaufsrechten, eine Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB für Marburg errichtet werden kann und welche Auswirkungen auf Grundstückspreise und Immobilienmarktentwicklung zu erwarten sind.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, für welche Grundstücke in Privatbesitz ein Bebauungsgebot nach § 176 BauGB möglich und sinnvoll ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob und wo in Marburg ein oder mehrere gefährdete Milieus identifiziert werden können, die die Anforderungen für eine Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfüllen.
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass der Magistrat landwirtschaftliche Flächen in städtischem Eigentum ausschließlich verpachtet und die Einhaltung aller Vorgaben an Pächter überprüft.
Aussprache wird beantragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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285,5 kB
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
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