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Ratsinformation
14.02.2013 - 4 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (C...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 14.02.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Gabriela Lemmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt die Vorlage des Magistrats kurz vor. Herr Jannasch kritisiert für die CDU-Fraktion die fehlenden Parkplätze für die Mitarbeiter, die zu geringe Anzahl an Fahrradstellplätzen und stellt ebenso wie Herr Dr. Weber die geplante Durchwegung des Alten Botanischen Gartens in Frage. Frau Bauder-Wöhr bemängelt die Behandlung einzelner Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren sowie verschiedene Festlegungen in Bebauungsplan oder Legende. Herr Bürgermeister Dr. Kahle, Herr Rausch und Herr Kulle nehmen hierzu Stellung. Im Zuge der nachfolgenden Diskussion bittet Frau Bauder-Wöhr, im Protokoll festzuhalten, dass der Magistrat im Rahmen dieser Diskussion ausdrücklich erklärt hat, der Alte Botanische Garten sei ein Einzelkulturdenkmal. Herr Jannasch erbittet für die CDU-Fraktion die Aufnahme einer Protokollnotiz, dass die CDU-Fraktion sich zu der Vorlage auf Grund des mangelhaften Verkehrskonzeptes enthalte.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) Die unter den Nummern 1.2, 1.7, 2.2 und 2.3 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden berücksichtigt.
b) Die unter den Nummern1.1, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.8 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden teilweise berücksichtigt.
c) Die unter den Nummern 1.6, 2.1, 2.4, 2.5 und 2.6 in der Anlage 1 angeführten Anregungen werden nicht berücksichtigt.
d) Die Grundzüge der Planung werden von den gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Planänderungen nicht berührt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 2/4 Campus Firmanei, Universitätsbibliothek einschließlich Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/4 Campus Firmanei, Universitätsbibliothek werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) und § 9 BauGB für diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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52,7 kB
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341,6 kB
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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