Seiteninhalt
Ratsinformation
19.09.2003 - 3.1 Frage des Stadtverordneten Winfried Kissel (Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.09.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Plant der Magistrat, wie in anderen Kommunen bereits erfolgt, zukünftig bei Eheschließungen /Trauungen unter Androhung von Bußgeld das Werfen von Reis (Futter für Tauben und Ratten) zu verbieten?
Es antwortet der Oberbürgermeister.
Es ist nicht vorgesehen, bei Eheschließungen das Werfen von Reis unter Androhung von Bußgeld zu verbieten.
Das
Werfen von Reis auf die Häupter der Neuvermählten ist ein alter Brauch und soll
Glück und Kindersegen bringen (gerade in Zeiten rückläufiger Geburtenzahlen
bevölkerungspolitisch wichtig). Auch müssten Fragen geklärt werden, die sich im
Zusammenhang mit einem verbot ergäben:
Soll
das Verbot über die Ehrschließungen durchgesetzt werden?
Dies
bedeutet: Bei der Anmeldung ihrer Eheschließung müssten sich die Verlobten
wegen der Beweisführung schriftlich erklären, dass sie dafür Sorge tragen
werden, dass anlässlich ihrer Trauung kein Reis geworfen wird.
Wie
aber soll das Brautpaar das sicherstellen?
Die
geladenen Gäste können sich ja evtl. noch über das Verbot informieren. Was ist
aber mit den anderen Gratulanten, die unerwartet vor dem Standesamt warten?
Wer
soll das Verbot überwachen?
Ein
Verbot, das nicht überwacht wird, wird nicht eingehalten.
Soll
ein Mitarbeiter der Verwaltung an den Tagen, an denen Eheschließungen statt
finden, vor dem Standesamt platziert werden, um die Reiswerfer dann sofort zur
Kasse zu bitten oder ihnen einen Bußgeldbescheid auszuhändigen? Oder soll das
Brautpaar in Regress genommen werden, da es ja eine schriftliche Erklärung
abgegeben hat?
Wir
halten dieses Verbot des Reiswerfens unter Androhung von Bußgeld für überzogen.
Das
Standesamt weist die Paare darauf hin, dass das Werfen von Reis auf ein Minimum
beschränkt werden sollte. Diese Verfahrensweise erscheint uns ausreichend.
Im
übrigen wurden von dem Standesamt noch keine Ratten gesichtet. Auch die Anzahl
der Tauben, die sich über die Reiskörner hermachen, hält sich in erträglichen
Grenzen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen