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Ratsinformation
17.10.2003 - 4.1 Frage der Stadtverordneten Alev Laßmann (Nr.1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.10.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann der Magistrat Auskunft geben, wie viele Wandflächen
o. ä. für Graffitikünstler- und Künstlerinnen von der Stadt aus zur Verfügung
stehen und welche Genehmigungen durch welche städtischen Ämter hierfür
einzuholen sind?
Es
antwortet Bürgermeister Vaupel:
Seit
dem 1. September ist auf Initiative des Hauses der Jugend die Unterführung
Biegenstraße zwischen Universitätsverwaltung und Universitätsmuseum vornehmlich
für Nachwuchs-Sprüher freigegeben.
Beim Graffiti-Wettbewerb des Stadtmagazins Express 1990 sind vom Hessischen Straßenbauamt – heute Amt für Straßen- und Verkehrswesen – die zwei lahnseitigen Stützwände links und rechts der Bahnhofstraßen-Brücke entlang dem Fahrradweg für Graffiti-Sprayer freigegeben worden. Diese Freigabe gilt nach wie vor und wird von meist sehr kunstfertigen Sprayern genutzt. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen wäre auch bereit, nach Absprache weitere Flächen zur Verfügung zu stellen.
Die
Astrid-Lindgren-Schule hat zudem im Frühsommer von zwei Graffiti-Künstlern ein
Motiv mit Karlsson auf dem Dach an der Turnhallenwand anbringen lassen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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