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Ratsinformation
14.10.2005 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anne Opperm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kommen Regressforderungen und - wenn ja - in welcher Höhe auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt?
Es
antwortet der Bürgermeister:
Es kommen
Regressforderungen auf die Stadt zu, wenn sie das Großbordell nicht genehmigt,
da eine Versagung rechtswidrig wäre. Die Frage nach der Höhe der Regressforderungen
kann nicht beantwortet werden, da der Stadt Marburg keine ausreichenden
Informationen über einschlägige Investitionen der Antragsteller vorliegen.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Oppermann (CDU), Köster (ML) und Schwebel (FDP) werden
ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen