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Ratsinformation
24.11.2006 - 7 Neustrukturierung der Abwasserorganisation der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde im Ältestenrat angemeldet.
Im Rahmen der Beratung sprechen die Stadtverordneten Metz (Marburger Linke),
Musket (SPD), Dr. Wulff (CDU), Becker (SPD), Metz (Marburger Linke), Köster
(Marburger Linke), Oberbürgermeister Vaupel, Köster (Marburger Linke) und
erneut Oberbürgermeister Vaupel.
Während
der Aussprache hat von 19:58 Uhr bis 20:23 Uhr die stellvertretende
Stadtverordnetenvorsteherin Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) die Sitzung geleitet.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linke
mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Der
Bereich Stadtentwässerung bei der Stadt Marburg wird organisatorisch neu
strukturiert. Hierzu werden folgende Maßnahmen zum 01.01.2007 umgesetzt:
1. Der Gebührenhaushalt
Stadtentwässerung (UA 7000) wird auf den Dienstleistungsbetrieb der Stadt
Marburg (DBM) übertragen. Hierzu wird ebenfalls die entsprechende
Gebührenausgleichsrücklage zur zweckentsprechenden Verwendung auf den DBM
übertragen.
2. Das Vermögen am Kanalnetz wird in
einer Größenordnung von rd. 34 Mio. EUR auf den DBM übertragen. Gleichzeitig
übernimmt der DBM städtische Darlehensverpflichtungen i.H.v. rd. 29,7 Mio.
Euro.
3. Die Stadtwerke Marburg GmbH
übernimmt die technische und kaufmännische Geschäftsbesorgung der Aufgabe
„Stadtentwässerung" inklusive aller Neuinvestitionen. Dazu wird zwischen
DBM und SWM ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag, der der Zustimmung
des Magistrats bedarf, abgeschlossen.
4. Zur Durchführung der technischen
Betriebsführung wird das bisher beim Fachdienst Tiefbau für das Kanalnetz
zuständige Personal auf der Basis tarif- und beamtenrechtlicher Bestimmungen
per Personalgestellung bei der Stadtwerke Marburg GmbH eingegliedert.
5. Die Stadtwerke Marburg GmbH ist
verpflichtet, eine Rückübertragung des bei ihr aufgebauten Vermögens zu den
jeweiligen Restbuchwerten an die Stadt Marburg oder den Abwasserverband Marburg
vorzunehmen, sofern die Stadtverordnetenversammlung in der Zukunft eine
entsprechende Umstrukturierung beschließt.
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- eigenes Amt zuständig
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