Seiteninhalt
Ratsinformation
24.11.2006 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.28
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.11.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
An wie
viele Beschäftigte werden in welchen Beschäftigungsbereichen von der Stadt oder
ihren Unternehmen Löhne von unter 7,50 € gezahlt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Stadt und ihre Unternehmen zahlen grundsätzlich Tariflöhne an ihre Beschäftigten,
die in der weit überwiegenden Mehrzahl einen deutlich über dem angesprochenen
Stundenlohn von 7,50 € erhalten.
Mit
der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der für die
Beschäftigten der Stadtverwaltung, des DBM und der Bäder gilt, ist in 2005 eine
völlig neue Entgelttabelle eingeführt worden. Demnach beträgt das niedrigste
Entgelt in der Entgeltgruppe 1
1.286 € monatlich. Bezogen auf die derzeit geltende Regelarbeitszeit
entspricht dies einem Entgelt pro Stunde i. H. v. 7,68 €. Diese Entgeltgruppe 1
wurde von den Tarifvertragsparteien explizit eingeführt, um im
Niedriglohnsektor einen Tarif innerhalb des TVöD anbieten zu können und dadurch
ein Abwandern in andere Tarife zu verhindern. Bei der Stadtverwaltung Marburg
käme ein solcher Tarif bspw. in der Stadthalle für Aushilfskräfte im
Garderobenbereich in Betracht, die dort stundenweise eingesetzt werden.
Bei
der Stadtwerketochter MaBuS wird auf der Grundlage eines Hessischen
Landestarifs für Omnibusbetriebe ein Mindestlohn i. H. v. 9,36 € pro Stunde für
AST-Fahrer und von 9,66 € für Busfahrer gezahlt.
Lediglich
im Bereich der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH besteht eine gewisse
Besonderheit, da aufgrund der hinlänglich bekannten wirtschaftlichen
Schwierigkeiten ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband erfolgte. Die von der
Stiftung St. Jakob übernommenen Alt-Beschäftigten erhalten nach wie vor ein
Gehalt auf der Grundlage des ehemaligen BAT. Neu eingestellte Beschäftigte
werden nach einem hauseigenen Tarif eingestuft, dessen geringste Grundvergütung
einem Stundenlohn i. H. v. 8,22 € entspricht. Bei der Marburger Service GmbH,
einer Tochtergesellschaft der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, wird eine
Vergütung in Anlehnung an den Tarif des Hotel- und Gaststättenverbandes gezahlt.
Hier liegt der niedrigste Stundenlohn als Grundvergütung (ohne Zuschläge) bei
7,36 €, der derzeit an 2 Beschäftigte gezahlt wird. Mit dem Wirtschaftsplan
2007 ist allerdings eine Erhöhung um 5 % vorgesehen, so dass dann ein
Stundenlohn i. H. v. 7,73 € als Grundvergütung erreicht wird.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Metz und Köster (Marburger Linke) werden ebenfalls durch
den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen