Seiteninhalt
Ratsinformation
29.06.2007 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Liegt
für das Anwesen Rübenstein 5 eine Baugenehmigung vor und - falls ja welche
Gebäudehöhe ist genehmigt und wie weit wird das Haus über die Begrenzungsmauer
des Lutherischen Kirchhofes hinausragen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Für
das Anwesen Rübenstein 5 wurde am 05.10.2006 eine Baugenehmigung zur Errichtung
eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen erteilt.
Die
Gebäudehöhe beträgt am First 12,65 m, bezogen auf das vorhandene Gelände des
Grundstückes Rübenstein 5.
Die
Begrenzungsmauer des Lutherischen Kirchhofes wird vom First (Giebelspitze des
Hauses) in Form von Dreieckflächen wie folgt überragt:
1. um 55 cm im Abstand von 2,45 m zur
Begrenzungsmauer,
2. um 60 cm im Abstand von 3,65 m zur
Begrenzungsmauer und
3. um 1,55 m - ansteigend auf 1,80 m
im Abstand von 7,30 m zur Begrenzungsmauer
Das
zwischenzeitlich rückgebaute Fachwerkhaus hatte gravierende Bauschäden und war
bereits seit Jahren nicht mehr bewohnbar. Auf Grundlage eines
Sanierungsvertrages mit der Verpflichtung zum Neubaubeginn innerhalb von 3
Jahren wurde die Abbruchmaßnahme mit Einsatz von Städtebaufördermitteln
finanziert.
Über
das Bauvorhaben gab es in der Denkmalbeiratssitzung am 08.05.2007 einen
Beschluss zur Reduzierung der Gebäudehöhe um ein Vollgeschoss, so dass die
Firsthöhe unterhalb der Mauerkrone des Lutherischen Pfarrhofs bleiben sollte.
Nach
erneuten Gesprächen über die o. g. Zielvorgabe gegenüber dem
Grundstückseigentümer und dessen Architekten gibt es nun Signale, dass eine nur
noch 2-geschossige Bauweise denkbar wird.
Zwei
Zusatzfragen des Stadtverordneten Dr. Fülberth-Sperling (Marburger Linke)
werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen