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Ratsinformation
02.11.2007 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 02.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:09
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Aufgaben werden jeweils von den Sozialarbeitern übernommen?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Der
Aufgabenbereich der sozialpädagogischen Fachkraft im FD 40 umfasst im
Wesentlichen folgende Aufgabengebiete:
Selbständige
Beratungsarbeit (30 %)
Zielgruppe
Schülerinnen/Schüler/Eltern/Lehrkräfte:
Time-out-Maßnahmen,
Planung und Durchführung von Einzel- und Gruppen-gesprächen nach individuellen
Erziehungs- bzw. Förderplänen, Beratungsgespräche, Sprechstunden
Kooperation
mit Jugendhilfe- und weiteren Einrichtungen (20 %)
Hilfeplangespräche
mit der Jugendhilfe, Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen/-trägern,
Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Stadtteilarbeit und dem
Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes.
Sozialpädagogische
Angebote für Gruppen (40 %)
u.
a. Angebote zum Sozialen Lernen, Projekte zur Suchtprävention,
Mobbing-Beratung, Streitschlichtung, freizeitpädagogische Gruppenangebote,
Mädchengruppen
Teilnahme,
Beratung und Mitarbeit in übergeordneten Arbeitsfeldern (5 %)
Teilnahme
an Lehrerkonferenzen, Beirat der Schule für Erziehungshilfe, schulischen
Veranstaltungen
Sonstige
Tätigkeiten (5 %)
Berichte,
Fortbildungen, Supervision, Dienstbesprechungen
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen