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Ratsinformation
30.05.2008 - 4.11 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.05.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:08
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
sieht die detaillierte Gebührenkalkulation für die Grabstättengebühren (§ 4 der
Friedhofsgebührenordnung) für die Jahre 2007 und 2009 aus?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Zur
Zeit werden für die Friedhöfe die Gesamtkosten erfasst. Darin werden folgende
Positionen einbezogen:
1. Instandhaltung
und Unterhaltung der Anlagen
2. Gebäudebewirtschaftungskosten
3. Bauunterhaltung
von Gebäuden
4. Abschreibungen
5. Verzinsung
Anlagekapital
6. Personalkosten
7. Verwaltungskostenerstattung
Weitere
Positionen sind in der Größenordnung für die Kalkulation unerheblich, sind
jedoch aus dem städtischen Haushalt ersichtlich.
Diesen
Gesamtkosten werden die Einnahmen über Gebühren und die Kostenerstattung des
sogenannten „Grünpolitischen Wertes" aus dem Unterabschnitt 5810
gegenübergestellt. Aus der Differenz ergibt sich der Deckungsgrad im
Gebührenhaushalt.
Obwohl
in den vergangenen Jahren die Abschreibungssummen auf Initiative des
Fachdienstes 67 genauer überprüft und korrigiert wurden, und damit eine
Entlastung der Ausgabenseiten in Verhandlungen mit der Kämmerei, dem
Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich 1, Zentrale Dienste, erreicht werden
konnte, wurde in 2007 durch erhöhte Kosten infolge Sturmschäden,
Sanierungsbedarf an der alten Friedhofskapelle und Preissteigerungen keine
Erhöhung des Gebührendeckungsgrades erreicht. Diese Gesamtkostensteigerungen
wurden nun auf einzelne Gebührenpositionen umgelegt, um den Deckungsgrad
entsprechend der Vorgaben des Regierungspräsidiums anzuheben.
Die
Gebühren für die Urnengrabstätten wurden dabei stärker erhöht, da hier eine
starke Zunahme bis zu 65 % der Gesamtbeisetzungen festzustellen ist. Die
geringere Zahl an Verkauf von Wahlgrabstätten und Reihengräbern ist nur durch
eine stärkere Erhöhung bei den Urnenbeisetzungen abzufangen.
Eine
stärkere Erhöhung bei den anonymen Urnengräbern ist damit zu begründen, da
bisher die Beisetzungskosten nicht berücksichtigt wurden. Hier setzen wir eine
Forderung des Rechnungsprüfungsamtes um, diese von DBM uns in Rechnung
gestellte Pauschale mit in die Gebührenkalkulation einzubeziehen.
Bei
der Bestimmung der Höhe der einzelnen Gebührentatbestände orientiert sich die
Stadt Marburg auch an dem Gebührenspiegel, den der Bund der Steuerzahler
regelmäßig veröffentlicht. Hier nimmt die Stadt Marburg einen Mittelplatz im
Ranking vergleichbarer Städte ein.
Die
Einführung der Doppik in 2009 wird wahrscheinlich eine genauere
Gebührenkalkulationsgrundlage liefern.
Zwei
Zusatzfragen des Stadtverordneten Metz (Marburger Linke) werden ebenfalls durch
den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen