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Ratsinformation
20.06.2008 - 4.10 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Jan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Oberbürgermeister hat in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.05.2008
deutlich gemacht, dass alle Magistratsmitglieder in die Unterlagen für die
Personalentscheidungen Einsicht nehmen können. Wie viele Tage vor der Sitzung
werden die Magistratsmitglieder über die anstehende Personalentscheidung und
die diesbezüglich zur Einsichtnahme bereitliegenden Unterlagen informiert und
wann können sie alle Bewerbungsunterlagen einsehen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Der
Magistrat wird in der jeweiligen Sitzung durch entsprechende Personalvorlagen,
die unter dem Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten" behandelt
werden, über Personalentscheidungen in Kenntnis gesetzt und um Beschlussfassung
gebeten. Eine andere Verfahrensweise ist nicht praktikabel, da Personalvorlagen
oft erst kurz vor der Magistratssitzung fertig gestellt und unterzeichnet
werden können. Es besteht aber für die Mitglieder des Magistrats jederzeit die
Möglichkeit, Personalvorlagen um eine Sitzung zurückstellen zu lassen, wenn
Fragen nicht erschöpfend beantwortet werden können.
Grundsätzlich
wird bei der Beteiligung von ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern an
Personalauswahlverfahren nach Maßgabe des Hessischen Städtetages verfahren.
Danach ist die Mitwirkung eines ehrenamtlichen Stadtrates innerhalb des
Magistrats auch in Personalangelegenheiten uneingeschränkt.
Allerdings
ist diese Mitwirkung auf den Magistrat und seine Sitzungen beschränkt. Über
darüber hinausgehende Initiativen einer ehrenamtlichen Stadträtin oder eines
ehrenamtlichen Stadtrates ist jeweils ein Beschluss des Magistrates zu fassen.
Nur wenn der Magistrat mit Mehrheit das Anliegen der Stadträtin oder des
Stadtrates unterstützt, ist dies verbindlich. Lehnt der Magistrat das Anliegen
ab, endet die Teilnahme am Personalauswahlverfahren mit dem ablehnenden
Beschluss.
Dies
bedeutet, dass eine aktive Beteiligung an Personalauswahlverfahren außerhalb
der Magistratssitzungen von ehrenamtlichen Stadträtinnen oder ehrenamtlichen
Stadträten grundsätzlich nur in dem Umfange erfolgen kann, wie dies der
Magistrat als Gremium mit Mehrheit beschließt. Dazu gehört beispielsweise das
Sichten aller Bewerbungen oder die Erstellung einer Auswahlliste.
Ungeachtet
dieser formalen Aspekte erfolgt eine vollumfängliche Beteiligung und
Information des Magistrats insbesondere in allen wichtigen
Personalangelegenheiten, wie die folgende Darstellung der Besetzung der Stelle
der Fachdienstleitung „Städtische Bäder" beispielhaft belegen kann:
1. Am 20.08.2007 hat der Magistrat den
Einstellungsstopp für die durch Altersteilzeit des bisherigen Stelleninhabers
vakant gewordene Stelle aufgehoben.
2. Am
17.09.2007 hat die zuständige Dezernentin, Frau Stadträtin Dr. Weinbach, den
Magistrat darüber informiert, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist 10
Bewerbungen eingegangen seien und das Auswahlverfahren beginne.
3. Am
10.03.2008 hat die Dezernentin den Magistrat über die im
Stellenbesetzungsverfahren eingetretenen Verzögerungen informiert. Danach habe
sich die Auswahlkommission dazu entschlossen, das Verfahren fortzuführen und
die zunächst extern ausgeschriebene Stelle zusätzlich erneut und ergänzend
intern auszuschreiben.
4. Am
05.05.2008 fasst der Magistrat den einstimmigen Beschluss, die von der
Auswahlkommission vorgeschlagene Bewerberin im Rahmen eines zunächst auf zwei
Jahre befristeten Arbeitsverhältnisses einzustellen und ihr zum Zeitpunkt der
Einstellung die Funktion der Fachdienstleitung zu übertragen.
5. Am
19.05.2008 informiert die Dezernentin den Magistrat über den mit der
ausgewählten Bewerberin vereinbarten Zeitpunkt des Beginns des
Arbeitsverhältnisses 01.08.2008.
Aus
dieser Darstellung mag ersehen werden, dass der Magistrat als Gremium über die
kommunalverfassungsrechtlich vorgegebene formale Beteiligung der
Beschlussfassung einer Einstellung hinaus mehrmals über den Stand des
Verfahrens unterrichtet wurde. Mit dieser seit jeher praktizierten und
akzeptierten Verfahrensweise werden die formalen Beteiligungsrechte des
Magistrats gewährleistet und darüber hinaus wird dem Informationsinteresse
sowohl des Gremiums als auch einzelner Mitglieder des Magistrats Rechnung
getragen.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Jannasch (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
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