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Ratsinformation
27.02.2009 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Zur
heutigen Tagesordnung liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.
1. Dringlicher
Antrag der MBL-Fraktion betr.
Diskussion
über Marburg Mitte, insbesondere Brauereigelände und Stadthalle
Die
Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL).
Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Göttling (Bündnis 90/Die
Grünen).
In
der anschließenden Abstimmung unterstützt die MBL-Fraktion die Dringlichkeit.
Damit
ist die 2/3 Mehrheit des Hauses nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die
Tagesordnung aufgenommen werden.
2. Dringlicher
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.
Verkehrsführung
Gutenbergstraße
Der
Stadtverordnete Dr. Weber (Marburger Linke) begründet die Dringlichkeit
zusätzlich mündlich.
Gegen
die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Meyer (SPD).
Für
den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel.
In
der anschließenden Abstimmung unterstützt die Fraktion der Marburger Linken die
Dringlichkeit.
Damit
ist die 2/3 Mehrheit des Hauses nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die
Tagesordnung aufgenommen werden.
3. Dringlicher
Antrag der CDU-Fraktion
betr.
Problemfeld Marburg Mitte
Der
Stadtverordnete Stompfe begründet die Dringlichkeit zusätzlich mündlich.
Gegen
die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Severin (SPD).
Für
den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel.
In
der anschließenden Abstimmung unterstützen die Stadtverordneten der CDU, FDP
und MBL die Dringlichkeit.
Damit
ist die 2/3 Mehrheit des Hauses jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht
in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Alle
Dringlichen Anträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.
Der
Stadtverordnetenvorsteher gibt noch einen Überblick über die Tagesordnung und
die in den Ausschüssen angemeldeten Aussprachen und empfohlenen
Zurückstellungen.
Sonstige
Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen, somit gilt die
Tagesordnung in der vorliegenden Fassung als genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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