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Ratsinformation
15.05.2009 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sind
dem Magistrat Fälle bekannt, in denen im Stadtgebiet Marburg Haushalte der
Strom, das Gas, das Wasser abgestellt wurde, weil entsprechende Rechnungen
nicht beglichen wurden? Falls ja: Was geschähe in solchen Fällen mit
Haushalten, in denen kleinere Kinder leben?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Sperrungen
von Zählern werden durch die Stadtwerke Marburg bei zahlungssäumigen Kunden
durchgeführt. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, d.h. der
Kunde erhält zuvor eine erste sowie zweite Mahnung und anschließend eine
schriftliche Sperrandrohung. Zwischen erster Mahnung und Sperrung liegt ein
Zeitraum von zirka sechs Wochen.
Die
Stadtwerke sind während des ganzen Mahnverfahrens bestrebt mit dem Kunden einen
einvernehmlichen und akzeptablen Tilgungsplan auszuarbeiten, vorausgesetzt der
Kunde meldet sich bei den Stadtwerken. Sollten die Zahlungsziele von säumigen
Kunden nicht eingehalten werden, erfolgt unverzüglich die Kündigung der
Tilgungsvereinbarung mit Androhung der Sperrung. Der Kunde hat ab diesem
Zeitpunkt drei Tage Zeit, auf die Androhung zu reagieren. Erst wenn keine
Reaktion erfolgt, wird die Sperrung auch vollzogen.
Die
Stadtwerke Marburg erfassen keine Daten, wie z.B. Familienverhältnis, Anzahl
der Kinder, Alter. Somit ist es möglich, dass Kunden mit Kleinkindern oder
Säuglingen gesperrt werden. Sollte den Stadtwerken bekannt werden, dass Kinder im
Haushalt von der Sperrung betroffen sind, wird die Sperrung unverzüglich
rückgängig gemacht und es erfolgt eine Abstimmung zwischen Stadtwerke, Kunde
und Kreisjobcenter. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung über die Tilgung
der Schulden sowie die Sicherstellung der Zahlung der künftigen Abschläge zu
erreichen.
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