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Ratsinformation
15.05.2009 - 4.24 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Angela Dorn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.24
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aus
welchen Gründen gibt es in Teilen der Oberstadt keine Sammelbehälter für
organische Abfälle („Biotonnen")?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Jeder
Haushalt in der Universitätsstadt Marburg hat die Auswahl verschiedener
Wertstoff- und Restabfallsammlungen direkt an seinem Grundstück:
Grüne Tonne Bioabfall
blaue Tonne Altpapier
Gelbe Säcke Verpackungen
graue Tonne Restabfall
Die
Haushalte in der Oberstadt sind hiervon nicht ausgenommen - auch hier kann der
Bioabfall in den grünen Biotonnen gesammelt werden. Entsprechende Gefäße stellt
der DBM nach Anmeldung der Hauseigentümer beim städtischen Steueramt auf Wunsch
zur Verfügung.
Lediglich
der Anschlusszwang wird in der mittelalterlichen Altstadt und Oberstadt nicht
durchgesetzt, da hier durch die beengten Stellplätze (oftmals sind die
Stellplätze in den Hausfluren untergebracht) ohnehin Schwierigkeiten mit der
Restabfallsammlung bestehen. Dies betrifft insbesondere die Straßen:
Untergasse, Lahntor, Ritterstraße, Nicolaistraße, Hofstatt, Wendelgasse,
Jakobsgasse, Rübenstein, Kugelgasse, Metzgergasse, Schuhmarkt, Reitgasse,
Steingasse, Wettergasse, Neustadt, Roter Graben, Steinweg.
Für
die Sammlung der Bioabfälle ist unbedingt auf Sortenreinheit zu achten. Im
Zweifelsfall werden Haushalte von der Bioabfallsammlung ausgenommen, die
mehrfach bei Kontrollen auffallen und auch nach eingehender Beratung
Fremdstoffe zum Bioabfall geben. Denn Bioabfall kann nur sortenrein zu Kompost
verarbeitet werden - die Kompostierungsanlage in Cyriaxweimar weist
Bioabfallanlieferungen mit zu hohen Störstoffanteilen zurück.
Als
Sammelhilfe in den Haushalten sind nur kompostierbare Sammeltüten (Papiertüten)
zugelassen, Plastiktüten sind in Biotonnen nicht erlaubt!
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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