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Ratsinformation
30.10.2009 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist es
zutreffend, dass sogenannte „Spartaxen" die Oberstadt nicht bedienen
dürfen, obwohl auch dort weniger wohlhabende und ältere Menschen leben, die das
günstige Verkehrsmittel gerne nutzen würden?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
„Spartaxen"
sind rechtlich Mietwagen und keine Taxen.
Die
Straßenverkehrsordnung und das Personenbeförderungsrecht sehen besondere Rechte
und Pflichten nur für Taxen vor. Dazu gehören z.B. die Beförderungspflicht,
Taxenstände und die besondere Ausstattung der Fahrzeuge.
Für
Mietwagen existieren keine Sonderpflichten, aber auch keine Sonderrechte.
In
der Satzung über die Zulässigkeit des Fahrverkehrs in der Oberstadt sind in
Anlehnung an die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts von der Sperrung nur
der Linienverkehr der Stadtwerke, Taxen und Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung und bundeseinheitlichem blauen Ausweis
ausgenommen.
Es
ist zutreffend, dass die sogenannten „Spartaxen" die Oberstadt während der
Sperrzeiten nicht befahren dürfen.
Je eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Schwebel (FDP) und Dr. Uchtmann (MBL) wird
ebenfalls durch Oberbürgermeister Vaupel beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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