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Ratsinformation
19.11.2009 - 7 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Weintrautstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 19.11.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage wird durch Bürgermeister Dr. Kahle vorgestellt und im Kreise der
Stadtverordneten und des Magistrats intensiv diskutiert. Fragen zu dem
beabsichtigten Konzept der Bebauung, zu den Gebäudeausmaßen, zur Erschließung
und zu den vorgesehenen Freizeitmöglichkeiten werden beantwortet.
Herr
Prof. Dr. Fülberth-Sperling stellt den Änderungsantrag, in der Begründung zum
Bebauungsplan auf Seite 16 Absatz 4 Zeile 6 die Passage in der Klammer
abzuändern in "(entspricht jeweils 10 m über Gelände einschließlich technischer Aufbauten)". Der letzte Satz dieses
Absatzes könnte dann entfallen.
Abstimmungsergebnis
über den Änderungsantrag:
Ja Marburger
Linke (1)
Nein SPD
(4), B90/Die Grünen (2), CDU (3), FDP (1)
Es
kommt daher die ursprüngliche Magistratsvorlage ohne Änderung zur Abstimmung.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
· Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit
§ 13 wird nach § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in Marburg beschlossen.
· Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird arrondiert. Das Flurstück Nr. 50/22 ist nicht mehr
Bestandteil des Bebauungsplangebietes.
Abstimmungsergebnis:
Ja SPD
(4), B90/Die Grünen (2), CDU (3), FDP (1)
Nein Marburger
Linke (1)
Der
Vertreter der Marburger Bürgerliste kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur
Vorlage an.
Aussprache
wird beantragt.
Herr Bürgermeister Dr. Kahle sagt zu, dass seitens
der Verwaltung ein gesondertes Schreiben an die 3 örtlichen großen
Wohnungsbaugesellschaften ergehen wird, durch welches ein dortiger
Verbesserungsbedarf zur Anzahl und Größe der zu planenden Gebäude abgefragt
wird. Die Antwort der Gesellschaften soll in den späteren Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan eingearbeitet werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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