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Ratsinformation
20.01.2011 - 10 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Beltershäuser...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 20.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt die Vorlage für den Magistrat kurz vor. Darüber hinaus erläutert er die als Tischvorlage ausgeteilten Unterlagen, die den nach Erstellung der Vorlage eingegangenen Schriftverkehr zur Einfahrtsituation des benachbarten Grundstückes der Firma Marburger Lederwaren zum Inhalt hat. Herr Kintscher berichtet darüber hinaus für die Verwaltung über das im Vorfeld der Vorlagenerstellung praktizierte Vorgehen, mit der Firma tegut und der Firma Marburger Lederwaren eine Entschärfung der Ein-/ Ausfahrtsproblematik für die Marburger Lederwaren und somit eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zu erreichen. Einzelne Nachfragen von Herrn Vaupel werden durch Herrn Bürgermeister Dr. Kahle und Herrn Kintscher beantwortet. Herr Bürgermeister Dr. Kahle sagt auf Nachfrage von Herrn Jannasch zu, dass die Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung am 28.01.2011 über etwaigen weiteren ergangenen Schriftverkehr in dieser Angelegenheit informiert wird.
Im Anschluss wird die Sitzung kurz unterbrochen, um der anwesenden Geschäftsführerin der Firma Marburger Lederwaren, Frau Knetsch, Gelegenheit zu einigen Ausführungen in dieser Angelegenheit zu geben.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
1) Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) die unter den laufenden Nummern 1, 2, 5, 7, 11 gelisteten Stellungnahmen werden berücksichtigt,
b) die unter der laufenden Nummer 13 gelistete Stellungnahme wird nicht berücksichtigt,
c) die unter den laufenden Nummern 3, 4, 6, 8, 9, 10, 12 geleisteten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt,
d) Die Grundzüge der Planung werden von den Planänderungen in Folge der Stellungnahmen nicht berücksichtigt.
2) Der Bebauungsplan Nr. 18/8-4. Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, tegut-Markt im Stadtteil Cappel wird einschließlich Begründung und Genehmigungsplanung zum Knotenumbau L 3089/L 3125 unter Bezug auf die folgende Begründung als Satzung beschlossen.
3) Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18/8-4. Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, tegut-Markt im Stadtteil Cappel werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) und § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für diesen Bebauungsplan beschlossen.
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