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Ratsinformation
21.08.2012 - 5 Wasserkraftanlage am Afföller Wehr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 21.08.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 66 - Tiefbau
- Bearbeiter*in:
- Katharina Burhart
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dr. Kahle erläutert die Vorlage. Die Planungen für das Afföller Wehr sollen angegangen werden, Errichtung und Betrieb sollen von einem Privaten realisiert werden. Hierfür würden die Wasserrechte befristet vergeben.
Der Stadtverordnete Jannasch hat Bedenken zu der vertikalen Fischdurchlässigkeit (in beide Richtungen), zu einer möglichen Reduzierung des Sauerstoffeintrages und zu den tatsächlichen Stromerträgen. Er wünscht sich zudem, dass die große Anfrage der CDU Wirtschaftlichkeit Kraftwerk Afföller (VO 1417/12012, vom 25. Juni) vorab beantwortet wird.
Bürgermeister Dr. Kahle führt hierzu aus, bei der Realisierung werde nach den neuesten Techniken gebaut und hierbei die Wasserökologie sowie der Fischauf- und -abstieg beachtet.
Zu den Erträgen: Die Anlage könne etwa 1,1 MW erzielen, im Vergleich zu den Stromverbräuchen der Privathaushalte ergebe dies, dass durch die Anlage mehr als 1 % des Strombedarfes der Privathaushalte Marburgs erzeugt werden könne. Die Vorlage beinhalte die Antwort der großen Anfrage.
In der folgenden Diskussion sind sich die Stadtverordneten des Ausschusses einig, dass es sich bei der Vorlage nicht nur um eine reine Kenntnisnahme handele, sondern aus der Formulierung auch ein Auftrag resultiere. Die Stadtverordneten des Ausschusses beschließen die Vorlage als Beschlussvorlage zu behandeln.
Auf Wunsch des Ausschusses ergänzt der Bürgermeister die Vorlage durch einen Satz wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
den Planungsstand der Einrichtung einer Wasserkraftanlage am Afföller Wehr auf Grundlage des Vorentwurfes des Büros Floecksmühle zur Kenntnis zu nehmen und den Magistrat zu beauftragen die weitere Planung zu fördern und zu begleiten.
Der Magistrat wird die Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Schritte umfassend unterrichten.
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