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Ratsinformation
25.01.2002 - 4.9 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.01.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Muss die
Stadt Marburg die aus den Mitteln des Landkreises Marburg-Biedenkopf
auszuzahlenden Sozialhilfemittel vorfinanzieren? Falls dies der Fall ist: In
welchem zeitlichen Abstand gleicht der Landkreis diese Zahlungen aus und wer
trägt den jährlich entstehenden Zinsaufwand?
Es
antwortet Stadtrat Dr. Kahle.
Der überwiegende
Teil der Gelder, die vom Sozialamt im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt
(HLU), der ambulanten Hilfen in besonderen Lebenslagen (HBL) sowie der
Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) werden am Ende eines
Monats für den Folgemonat überwiesen. Darüber hinaus sind mittlerweile
wöchentliche Zahlungstermine
möglich, die in der Regel mittwochs getätigt werden.
Der
Landkreis Marburg-Biedenkopf erstattet der Stadt Marburg monatliche Abschläge
auf die von ihr gezahlten Leistungen. Diese Vorgehensweise wird seit
Jahrzehnten praktiziert. Ob es sich dabei am Anfang um eine Vorauszahlung oder
um eine Erstattung gehandelt hat, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden.
Seitens
des Sozialamtes wurden bisher keine Zinsbelastungen aufgrund verspäteter
Erstattungen des Landkreises gezahlt.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Dr. Perabo - Bündnis 90/Die Grünen - und Ludwig - MBL -
werden ebenfalls durch Stadtrat Dr. Kahle und den Oberbürgermeister
beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen