Seiteninhalt
Ratsinformation
24.05.2013 - 4.19 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Tanja Baude...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.05.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wem gehört das Gelände, auf dem sich die Strandbar der Vila Vita Gastronomie- und Handelsgesellschaft im Nordviertel befindet und welche rechtlichen Voraussetzungen liegen für den Betrieb vor?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Das Gelände, auf dem sich die Strandbar der Vila Vita Gastronomie- und Handelsgesellschaft im Nordviertel befindet, gehört der Stadt. Es liegen folgende rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb der Strandbar vor:
Pachtvertrag vom 5.4.2013 zwischen der Stadt Marburg und der Marburger Gesellschaft für Projektförderung mbH.
Wasserrechtliche Genehmigung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Wasser- und Naturschutz vom 4.4.2013
Landschaftsschutz-, biotopschutz- und naturschutzrechtliche Genehmigung der Stadt Marburg, Fachdienst Untere Naturschutzbehörde vom 19.03.2013.
Weiterhin antwortet der Oberbürgermeister.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen