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Ratsinformation
10.11.2015 - 12 Antrag der MBL-Fraktion betr.: Sammelcontaine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 10.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die antragstellende Fraktion ist nicht mehr anwesend, die Stadtverordnete Schaffner berichtet aber, dass der Antrag dennoch behandelt werden soll.
Nach Verlesen der Stellungnahme wird der Antrag dennoch zurück gestellt. Es wird darum gebeten, die Stellungnahme in der Niederschrift aufzuführen:
Stellungnahme:
Die Idee ist nicht neu und wurde bereits geprüft.
Ergebnis: Die Aufstellung von kommunalen Sammelcontainern wird nicht befürwortet.
Zuständigkeit für Elektronikschrott
Die Zuständigkeit für die Einsammlung von Elektronikschrott lag bis zum 24.10.2015 ausschließlich beim Landkreis Marburg Biedenkopf – vertreten durch die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (A-LF). Die A-LF hat im Landkreis Marburg Biedenkopf die Firma Integral mit der Einsammlung und Annahme von Elektronikschrott beauftragt.
Kostenlose Rücknahme über Integral
Die kostenlose Rücknahme der Elektronikgeräte erfolgte und erfolgt unkompliziert über Abgabe bei der Annahmestelle in der Umgehungsstraße. Zusätzlich gibt es einen kostenlosen Holdienst: Anmeldung über den Sperrmüll (Online/Sperrmüllkarte) oder Anmeldung über die Hotline von Integral Tel: (06421) 944 144.
Neu: Rücknahmepflicht des Handels ab 24.10.2015
Seit dem 24.10.2015 ist zudem das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Durch das neue Gesetz wird es für alle einfacher, Elektrogeräte – auch Kleingeräte - richtig zu entsorgen.
Rücknahmeverpflichtung von Elektrogroßgeräten bei Neukauf:
Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.
Rücknahmeverpflichtung von Elektrokleingeräten:
Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.
Weiterhin möglich: Rücknahme durch Integral
Die kostenlose Rücknahme von Elektronikschrott über Integral ist weiterhin möglich.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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