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Ratsinformation
29.09.2017 - 17.20 Antrag der Fraktionen SPD, BfM und CDU betr. ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.20
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.09.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:39
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 17.12 zur Beratung aufgerufen.
Für den Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Böhm. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Antrages.
Der Antrag wurde weiterhin im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder und im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Es berichten die Vorsitzenden, Stadtverordnete Dinnebier und Stadtverordneter Pfalz. Beide Ausschüsse empfehlen ebenfalls mehrheitlich dem Antrag zuzustimmen.
Zur Aussprache siehe Tagesordnungspunkt 17.12.
Nach Beendigung der Aussprache und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 17.12 folgt die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 17.20.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Initiative des Oberbürgermeisters, die angekündigte Gebührenbefreiung für die 6-Stunden-Betreuung der 3- bis 6-jährigen Kinder auf die ganztägigen Betreuungsplätze und auf die ganztägige U3-Betreuung auszuweiten, sofern die Ankündigung der Landesregierung auch finanziell unterfüttert wird, so dass von echter Gebührenfreiheit gesprochen werden kann, von der alle Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren profitieren können.
Der Magistrat wird gebeten,
- sich bei der Landeregierung auf eine möglichst schnelle Umsetzung der angekündigten Bezuschussung für Kita-Gebühren einzusetzen;
- auf die Landesregierung dahingehend einzuwirken, dass die Kommunen durch die Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) nicht benachteiligt werden, damit diese eine echte Entlastung erfahren;
- sobald verbindliche Umsetzungsregeln vorliegen, zu prüfen, inwieweit damit eine komplette Gebührenbefreiung für Kinderbetreuung von 0 bis 6 Jahren in Marburg umgesetzt werden kann;
- zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen auch die Hort- und Grundschulbetreuung in Horten für Eltern in Marburg gebührenfrei gestaltet werden kann;
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